fullscreen: Grundzüge des positiven Völkerrechts

1899—1914. 
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31- August 1907. Damit war praktisch der Dreiverband fertig. Es 
war dieselbe Zeit, in der die zweite Haager Friedenskonferenz tagte 
unter Teilnahme von 44 Staaten, die 13 wichtige Abkommen beschloß, 
nämlich Abkommen 1. betreffend die friedliche Erledigung inter 
nationaler Streitfälle, 2. betreffend die Einschränkung der Anwendung 
von Gewalt bei der Eintreibung von Vertragsschulden, 3. über den 
Beginn der Feindseligkeiten, 4. betreffend die Gesetze und Gebräuche 
des Landkrieges, 5. betreffend die Rechte und Pflichten der neutralen 
Mächte und Personen im Falle eines Landkrieges, 6. über die Behand 
lung der feindlichen Kauffahrteischiffe bei Ausbruch der Feindselig 
keiten, 7. über die Umwandlung von Kauffahrteischiffen in Kriegs 
schiffe, 8. über die Legung von unterseeischen selbsttätigen Kontakt 
minen, 9. betreffend die Beschießung durch Seestreitkräfte in Kriegs 
zeiten, 10. über die Anwendung der Grundsätze des Genfer Abkommens 
auf den Seekrieg, 11. über gewisse Beschränkungen in der Ausübung 
des Beuterechts im Seekrieg, 12". über die Errichtung eines inter 
nationalen Prisenhofes, 13. betreffend die Rechte und Pflichten der 
neutralen Mächte im Falle eines Seekrieges, sowie 14. eine Erklärung, 
betreffend das Verbot des Werfens von Geschossen und Sprengstoffen 
aus Luftschiffen. 
Bereits ein Jahr vorher hatte die zweite Genfer Konferenz das 
Verwundeten-Recht auf festere Basis gestellt als das 1864 geschehen, 
während die Londoner Seerechts-Teklaration vom 26. Februar 1909, 
die dann freilich an dem Widerstand des englischen Oberhauses 
überhaupt zu Fall gekommen ist, die wichtigsten Teile des Seekriegs 
rechts zu kodifizieren gesucht hat. 
Während man so in Genf, im Haag, in London und bei der Be 
handlung anderer völkerrechtlich zu normierender Fragen, an anderen 
Orten in friedlicher Arbeit zusammensaß, trieb die allgemeine euro 
päische Lage und namentlich die Orientpolitik auf die große Ausein 
andersetzung hin. Zwar fühlte sich Rußland trotz seines mehr denn je 
über Berlin und Wien nach Konstantinopel zielenden Ausdehnungs 
dranges noch nicht stark genug, in der bosnischen Krise den Welt 
krieg zu entfesseln. Trotz der Verständigung, die zwischen dem öster 
reichisch-ungarischen Außenminister Grafen Aehrenthal und seinem 
russischen Kollegen Jswolsky in dem Sinne zustande gekommen war, 
daß Österreich-Ungarn gegen Nachgeben in der Meerengenfrage 
Bosnien und die Herzegowina annektieren dürfe, hatte die Doppel-
	        
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