1899—1914.
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31- August 1907. Damit war praktisch der Dreiverband fertig. Es
war dieselbe Zeit, in der die zweite Haager Friedenskonferenz tagte
unter Teilnahme von 44 Staaten, die 13 wichtige Abkommen beschloß,
nämlich Abkommen 1. betreffend die friedliche Erledigung inter
nationaler Streitfälle, 2. betreffend die Einschränkung der Anwendung
von Gewalt bei der Eintreibung von Vertragsschulden, 3. über den
Beginn der Feindseligkeiten, 4. betreffend die Gesetze und Gebräuche
des Landkrieges, 5. betreffend die Rechte und Pflichten der neutralen
Mächte und Personen im Falle eines Landkrieges, 6. über die Behand
lung der feindlichen Kauffahrteischiffe bei Ausbruch der Feindselig
keiten, 7. über die Umwandlung von Kauffahrteischiffen in Kriegs
schiffe, 8. über die Legung von unterseeischen selbsttätigen Kontakt
minen, 9. betreffend die Beschießung durch Seestreitkräfte in Kriegs
zeiten, 10. über die Anwendung der Grundsätze des Genfer Abkommens
auf den Seekrieg, 11. über gewisse Beschränkungen in der Ausübung
des Beuterechts im Seekrieg, 12". über die Errichtung eines inter
nationalen Prisenhofes, 13. betreffend die Rechte und Pflichten der
neutralen Mächte im Falle eines Seekrieges, sowie 14. eine Erklärung,
betreffend das Verbot des Werfens von Geschossen und Sprengstoffen
aus Luftschiffen.
Bereits ein Jahr vorher hatte die zweite Genfer Konferenz das
Verwundeten-Recht auf festere Basis gestellt als das 1864 geschehen,
während die Londoner Seerechts-Teklaration vom 26. Februar 1909,
die dann freilich an dem Widerstand des englischen Oberhauses
überhaupt zu Fall gekommen ist, die wichtigsten Teile des Seekriegs
rechts zu kodifizieren gesucht hat.
Während man so in Genf, im Haag, in London und bei der Be
handlung anderer völkerrechtlich zu normierender Fragen, an anderen
Orten in friedlicher Arbeit zusammensaß, trieb die allgemeine euro
päische Lage und namentlich die Orientpolitik auf die große Ausein
andersetzung hin. Zwar fühlte sich Rußland trotz seines mehr denn je
über Berlin und Wien nach Konstantinopel zielenden Ausdehnungs
dranges noch nicht stark genug, in der bosnischen Krise den Welt
krieg zu entfesseln. Trotz der Verständigung, die zwischen dem öster
reichisch-ungarischen Außenminister Grafen Aehrenthal und seinem
russischen Kollegen Jswolsky in dem Sinne zustande gekommen war,
daß Österreich-Ungarn gegen Nachgeben in der Meerengenfrage
Bosnien und die Herzegowina annektieren dürfe, hatte die Doppel-