Full text: Die kommunale Vermögensbesteuerung in Hessen

Die kommunale Vermögensbesteuerung in Hessen. 
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jemanden, der in der üblichen und altbewährten Stenerterminologie 
befangen ist, etwas derartig Neues, daß man erst umlernen muß. 
Rein theoretisch betrachtet, wird man sich mit dieser Neuerung ab 
finden können. Sie ist die Folge davon, daß man aus der länd 
lichen Grundbesteuerung das Ertragsmoment ganz ausgeschieden hat. 
Die praktischen Konsequenzen, die diese ländliche Gewerbesteuer auf 
die Ackerbau treibende Bevölkerung haben wird, namentlich bei einer 
Vermehrung der Viehzucht, die doch wahrscheinlich ist, lassen sich 
schwer schätzen. Soviel man hört, haben auch die Landwirte sich mit 
dieser Neuerung ausgesöhnt. Eine nennenswerte Schädigung scheint 
also von ihnen nicht befürchtet zu werden, sonst wären sie gewiß da 
gegen aufgetreten. Hier galt anscheinend der Satz: „Minima non 
curat praetor.“ Auch Handel und Industrie, die sehr eingehend 
auf dem hessischen Handelskammertage mit dem neuen Gewerbe 
steuerprojekt beschäftigt waren, haben keine zugkräftigen Einwen 
dungen dagegen gemacht, daß man nur das Anlage- und Be- 
triebskapital und nicht den gewerblichen Ertrag maßgebend für die 
Besteuerung machen wollte. Dieser Vorgang darf aber nicht zu der 
Annahme verführen, als gehe es in Hessen Handel und Industrie 
gleichmäßig gut, so daß man nicht zu fürchten brauche, der bisherige 
prozentuale Geschästsgewinn könne geschmälert werden. So kurz 
sichtig sind unsere Handelsvertretungen nicht. Ausschlaggebend für 
ihre Stellung sind jedenfalls zwei andere Momente. Einmal ist man 
in Hessen froh, aus der ganz unhaltbaren bisherigen Gewerbesteuer 
heraus- und in eine rationellere hineinzukommen, und zum anderen 
beweisen die statistischen Anlagen des Gesetzentwurfs — und das ist 
wohl die Hauptsache —, daß in Zukunft erheblich weniger an Ge 
werbesteuer aufzubringen sein wird, also eine Entlastung eintritt. 
Ich teile zum Beweise einige wenige Zahlen mit. An Gewerbe 
steuer sind zurzeit folgende Summen aufzubringen: 
In Darmstadt 250030 Mark 
„ Mainz 456313 „ 
„ Offenbach 325619 „ 
„ Worms 196766 „ 
„ Gießen 129160 „ 
„ Bingen 60913 „
	        
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