fullscreen: Die wirtschaftlichen und politischen Motive für die Abschaffung des britischen Sklavenhandels im Jahre 1806/07

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Eine kleine Rolle in der Abolitionsbewegung hat auch die 
Hoffnung gespielt, Afrika zivilisieren und sich da 
durch einen Ersatz für die verloren gegangenen 
nordamerikanischen Kolonien verschaffen zu können. 
Der Sklavenhandel hätte der Ausführung solcher Pläne hinder 
lich sein müssen; denn solange die Menschenjagden im Hinter 
lande nicht aufhörten, konnte sich Afrika nicht aus dem Zu 
stand der Barbarei erheben. Für den Fall, dafs der seit 1775 
befürchtete Abfall der westindischen Inseln tatsächlich ein 
getreten wäre, sollten Afrikas Küstengebiete England eine 
Entschädigung bieten. Den „natürlichen" Handel, d. h. den 
jenigen in Farbhölzern, Baumwolle, Indigo, Reis und Zucker 
hoffte man steigern zu können. Clarkson pflegte zum Beweise 
dafür auf seinen Agitationsreisen afrikanische Kolonialprodukte 
und Artikel des Gewerbefleifses der Eingeborenen zu zeigen 
und ziemlichen Eindruck damit zu machen. Die 1791 ge 
gründete Sierra-Leone-Kompagnie versprach sich ähnliche Er 
folge. Ihr Optimismus ward leider an der sittlichen Minder 
wertigkeit der Schwarzen zu Schanden. — 
Auch die von den Interessenten des Sklavenhandels ge 
nährte Befürchtung, durch die Abolition könnte ein 
beträchtlicher Teil der Staatseinnahmen Grofs- 
britanniens geschmälert werden, hat Clarkson (Impol., 
S. 109 ff.) als grundlos nachgewiesen und damit von 
dieser Seite her einen indirekten Antrieb zur Abolition 
auszuüben gesucht. Verluste an Ausfuhrzöllen auf Waren, 
die zum Tauschhandel nach Afrika ausgeführt wurden, waren 
ausgeschlossen, weil die Artikel, soweit sie britischen Ursprungs 
waren, keine Abgaben zahlten, und weil die ostindischen Güter 
entweder nicht über England nach Afrika gehen durften, oder, 
wenn dies doch erlaubt war, bei ihrer Wiederausfuhr aus Eng 
land eine vollständige Rückvergütung des Zolls erhielten, dem 
sie bei der Einfuhr unterworfen waren. Für alle sonstigen 
Artikel betrug die Ausfuhrvergütung einen so grofsen Teil 
der Einfuhrabgabe, dafs von der Differenz kaum die Zoll 
beamten hätten besoldet werden können. 
Ein Minderertrag an Einfuhrzöllen, mit welchen afri 
kanische, nach England importierte Erzeugnisse belegt wurden, 
war gleichfalls nicht zu befürchten, da die afrikanischen Pro 
dukte nicht von den Sklavenschiffen, sondern in besonderen 
Fahrzeugen, deren Existenz durch die Abolition unberührt 
blieb, importiert wurden. Es blieb daher nur die Befürchtung, 
dafs durch die Abolition der jährliche Export Westindiens an 
Zucker und Rum vermindert und infolge der verringerten eng 
lischen Ausfuhr solcher Waren die Zollerträge Grofsbritanniens 
geschmälert würden. Wir hatten jedoch bereits in dem ersten 
Teil dieses Abschnittes zu zeigen versucht, dafs eine Ver 
ringerung der westindischen Überproduktion gar nicht uner-
	        
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