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Eine kleine Rolle in der Abolitionsbewegung hat auch die
Hoffnung gespielt, Afrika zivilisieren und sich da
durch einen Ersatz für die verloren gegangenen
nordamerikanischen Kolonien verschaffen zu können.
Der Sklavenhandel hätte der Ausführung solcher Pläne hinder
lich sein müssen; denn solange die Menschenjagden im Hinter
lande nicht aufhörten, konnte sich Afrika nicht aus dem Zu
stand der Barbarei erheben. Für den Fall, dafs der seit 1775
befürchtete Abfall der westindischen Inseln tatsächlich ein
getreten wäre, sollten Afrikas Küstengebiete England eine
Entschädigung bieten. Den „natürlichen" Handel, d. h. den
jenigen in Farbhölzern, Baumwolle, Indigo, Reis und Zucker
hoffte man steigern zu können. Clarkson pflegte zum Beweise
dafür auf seinen Agitationsreisen afrikanische Kolonialprodukte
und Artikel des Gewerbefleifses der Eingeborenen zu zeigen
und ziemlichen Eindruck damit zu machen. Die 1791 ge
gründete Sierra-Leone-Kompagnie versprach sich ähnliche Er
folge. Ihr Optimismus ward leider an der sittlichen Minder
wertigkeit der Schwarzen zu Schanden. —
Auch die von den Interessenten des Sklavenhandels ge
nährte Befürchtung, durch die Abolition könnte ein
beträchtlicher Teil der Staatseinnahmen Grofs-
britanniens geschmälert werden, hat Clarkson (Impol.,
S. 109 ff.) als grundlos nachgewiesen und damit von
dieser Seite her einen indirekten Antrieb zur Abolition
auszuüben gesucht. Verluste an Ausfuhrzöllen auf Waren,
die zum Tauschhandel nach Afrika ausgeführt wurden, waren
ausgeschlossen, weil die Artikel, soweit sie britischen Ursprungs
waren, keine Abgaben zahlten, und weil die ostindischen Güter
entweder nicht über England nach Afrika gehen durften, oder,
wenn dies doch erlaubt war, bei ihrer Wiederausfuhr aus Eng
land eine vollständige Rückvergütung des Zolls erhielten, dem
sie bei der Einfuhr unterworfen waren. Für alle sonstigen
Artikel betrug die Ausfuhrvergütung einen so grofsen Teil
der Einfuhrabgabe, dafs von der Differenz kaum die Zoll
beamten hätten besoldet werden können.
Ein Minderertrag an Einfuhrzöllen, mit welchen afri
kanische, nach England importierte Erzeugnisse belegt wurden,
war gleichfalls nicht zu befürchten, da die afrikanischen Pro
dukte nicht von den Sklavenschiffen, sondern in besonderen
Fahrzeugen, deren Existenz durch die Abolition unberührt
blieb, importiert wurden. Es blieb daher nur die Befürchtung,
dafs durch die Abolition der jährliche Export Westindiens an
Zucker und Rum vermindert und infolge der verringerten eng
lischen Ausfuhr solcher Waren die Zollerträge Grofsbritanniens
geschmälert würden. Wir hatten jedoch bereits in dem ersten
Teil dieses Abschnittes zu zeigen versucht, dafs eine Ver
ringerung der westindischen Überproduktion gar nicht uner-