Full text: Die kommunale Vermögensbesteuerung in Hessen

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Dis kommunale Vermögensbesteuerung in Hessen. 
würde mit der neuzeitlichen hessischen Steuergesetzgebung und Finanz 
politik die Kapitalisten aus dem Lande vertreiben. Denn einmal kann 
ein guter Teil der Kapitalrentner, auch wenn er wohl möchte, nicht 
ein milderes Steuerklima aufsuchen, und zum andern sind auch 
nicht wenige wohlhabende Privatiers zu sehr lokalpatriotisch mit ihrem 
Wohnorte, wo Verwandte und Freunde sitzen, verwachsen, und 
vielfach sind sie wohl zu schwerfällig geworden, um Hals über Kopf 
in Städte überzusiedeln, wo die Steuerschraube noch nicht glühend heiß 
gelaufen ist. Indessen hat alles seine Grenzen, ganz abgesehen davon, 
daß auch dringende Billigkeitsgründe dagegen sprechen, die Belastung 
der Kapitalrente schonungs- und rücksichtslos fortzusetzen. Ein 
Gießener Markmillionär würde, wenn er vor dem Inkrafttreten des 
neuen Kommunalabgabengesetzes die Flucht ergriffe und in das sonnige 
Wiesbaden, das außerdem etwas mehr Zerstreuung und Genüsse 
bietet, als die bescheidene Universitätsstadt, an Steuern über 1600 Mark 
jährlich sparen. Ähnlich ist es in Mainz, wo Wiesbaden, zumal 
nach den bequemen neuen Eisenbahnverbindungen, gleichsam vor der 
Türe liegt. Den Mainzer Karneval kann man auch von Wiesbaden 
aus mitfeiern. Besonders hoch ist aber die Kapitalbelastung in 
Offenbach, und hier lockt die größere und schönere Nachbarstadt 
Frankfurt, für die Offenbach eigentlich nur ein Vorort ist. Der 
hessische Großindustrielle und Großkaufmann, der sich zur Ruhe setzen 
will, wird bei der Wahl des Domizils, an dem er seinen Lebens 
abend zu verbringen gedenkt, schon eher vorsichtige Steuervergleiche 
anstellen, und schließlich gehen dem Lande doch manche steuerkräftige 
Bewohner verloren. Es ist bekannt, daß die hessischen Staatsmänner 
sich diesen Befürchtungen wenigstens in den Vorverhandlungen nicht 
ganz verschlossen haben. Man kann das aus der verklausulierten 
und — man nehme mir das nicht übel — arg geschraubten Be 
gründung der Kapitalbesitzsteuer herauslesen, und außerdem hat der Vor- 
sitzende der Steuerabteilung des Finanzministeriums auf dem Handels 
kammertage direkt ausgesprochen, daß seine Behörde große Bedenken 
gegen die Beibehaltung der Kapitalsteuer gehabt habe. Auch iu den 
Motiven des Gesetzes sind diese Erwägungen erwähnt. Aber es 
wird weiterhin gesagt, daß der Versuch der Beseitigung der besonderen
	        
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