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Dis kommunale Vermögensbesteuerung in Hessen.
würde mit der neuzeitlichen hessischen Steuergesetzgebung und Finanz
politik die Kapitalisten aus dem Lande vertreiben. Denn einmal kann
ein guter Teil der Kapitalrentner, auch wenn er wohl möchte, nicht
ein milderes Steuerklima aufsuchen, und zum andern sind auch
nicht wenige wohlhabende Privatiers zu sehr lokalpatriotisch mit ihrem
Wohnorte, wo Verwandte und Freunde sitzen, verwachsen, und
vielfach sind sie wohl zu schwerfällig geworden, um Hals über Kopf
in Städte überzusiedeln, wo die Steuerschraube noch nicht glühend heiß
gelaufen ist. Indessen hat alles seine Grenzen, ganz abgesehen davon,
daß auch dringende Billigkeitsgründe dagegen sprechen, die Belastung
der Kapitalrente schonungs- und rücksichtslos fortzusetzen. Ein
Gießener Markmillionär würde, wenn er vor dem Inkrafttreten des
neuen Kommunalabgabengesetzes die Flucht ergriffe und in das sonnige
Wiesbaden, das außerdem etwas mehr Zerstreuung und Genüsse
bietet, als die bescheidene Universitätsstadt, an Steuern über 1600 Mark
jährlich sparen. Ähnlich ist es in Mainz, wo Wiesbaden, zumal
nach den bequemen neuen Eisenbahnverbindungen, gleichsam vor der
Türe liegt. Den Mainzer Karneval kann man auch von Wiesbaden
aus mitfeiern. Besonders hoch ist aber die Kapitalbelastung in
Offenbach, und hier lockt die größere und schönere Nachbarstadt
Frankfurt, für die Offenbach eigentlich nur ein Vorort ist. Der
hessische Großindustrielle und Großkaufmann, der sich zur Ruhe setzen
will, wird bei der Wahl des Domizils, an dem er seinen Lebens
abend zu verbringen gedenkt, schon eher vorsichtige Steuervergleiche
anstellen, und schließlich gehen dem Lande doch manche steuerkräftige
Bewohner verloren. Es ist bekannt, daß die hessischen Staatsmänner
sich diesen Befürchtungen wenigstens in den Vorverhandlungen nicht
ganz verschlossen haben. Man kann das aus der verklausulierten
und — man nehme mir das nicht übel — arg geschraubten Be
gründung der Kapitalbesitzsteuer herauslesen, und außerdem hat der Vor-
sitzende der Steuerabteilung des Finanzministeriums auf dem Handels
kammertage direkt ausgesprochen, daß seine Behörde große Bedenken
gegen die Beibehaltung der Kapitalsteuer gehabt habe. Auch iu den
Motiven des Gesetzes sind diese Erwägungen erwähnt. Aber es
wird weiterhin gesagt, daß der Versuch der Beseitigung der besonderen