Full text : Die kommunale Vermögensbesteuerung in Hessen

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Dis  kommunale  Vermögensbesteuerung  in  Hessen.

würde  mit  der  neuzeitlichen  hessischen  Steuergesetzgebung  und  Finanzpolitik ­
  die  Kapitalisten  aus  dem  Lande  vertreiben.  Denn  einmal  kann
ein  guter  Teil  der  Kapitalrentner,  auch  wenn  er  wohl  möchte,  nicht
ein  milderes  Steuerklima  aufsuchen,  und  zum  andern  sind  auch
nicht  wenige  wohlhabende  Privatiers  zu  sehr  lokalpatriotisch  mit  ihrem
Wohnorte,  wo  Verwandte  und  Freunde  sitzen,  verwachsen,  und
vielfach  sind  sie  wohl  zu  schwerfällig  geworden,  um  Hals  über  Kopf
in  Städte  überzusiedeln,  wo  die  Steuerschraube  noch  nicht  glühend  heiß
gelaufen  ist.  Indessen  hat  alles  seine  Grenzen,  ganz  abgesehen  davon,
daß  auch  dringende  Billigkeitsgründe  dagegen  sprechen,  die  Belastung
der  Kapitalrente  schonungs-  und  rücksichtslos  fortzusetzen.  Ein
Gießener  Markmillionär  würde,  wenn  er  vor  dem  Inkrafttreten  des
neuen  Kommunalabgabengesetzes  die  Flucht  ergriffe  und  in  das  sonnige
Wiesbaden,  das  außerdem  etwas  mehr  Zerstreuung  und  Genüsse
bietet,  als  die  bescheidene  Universitätsstadt,  an  Steuern  über  1600  Mark
jährlich  sparen.  Ähnlich  ist  es  in  Mainz,  wo  Wiesbaden,  zumal
nach  den  bequemen  neuen  Eisenbahnverbindungen,  gleichsam  vor  der
Türe  liegt.  Den  Mainzer  Karneval  kann  man  auch  von  Wiesbaden
aus  mitfeiern.  Besonders  hoch  ist  aber  die  Kapitalbelastung  in
Offenbach,  und  hier  lockt  die  größere  und  schönere  Nachbarstadt
Frankfurt,  für  die  Offenbach  eigentlich  nur  ein  Vorort  ist.  Der
hessische  Großindustrielle  und  Großkaufmann,  der  sich  zur  Ruhe  setzen
will,  wird  bei  der  Wahl  des  Domizils,  an  dem  er  seinen  Lebensabend ­
  zu  verbringen  gedenkt,  schon  eher  vorsichtige  Steuervergleiche
anstellen,  und  schließlich  gehen  dem  Lande  doch  manche  steuerkräftige
Bewohner  verloren.  Es  ist  bekannt,  daß  die  hessischen  Staatsmänner
sich  diesen  Befürchtungen  wenigstens  in  den  Vorverhandlungen  nicht
ganz  verschlossen  haben.  Man  kann  das  aus  der  verklausulierten
und  —  man  nehme  mir  das  nicht  übel  —  arg  geschraubten  Begründung ­
  der  Kapitalbesitzsteuer  herauslesen,  und  außerdem  hat  der  Vorsitzende
  der  Steuerabteilung  des  Finanzministeriums  auf  dem  Handelskammertage ­
  direkt  ausgesprochen,  daß  seine  Behörde  große  Bedenken
gegen  die  Beibehaltung  der  Kapitalsteuer  gehabt  habe.  Auch  iu  den
Motiven  des  Gesetzes  sind  diese  Erwägungen  erwähnt.  Aber  es
wird  weiterhin  gesagt,  daß  der  Versuch  der  Beseitigung  der  besonderen
            
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