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Eingabe an den Reichstag seitens des Steuerausschusses des
Deutschen Brauerbundes zum Ausdruck kommen, machen 3,85
Mark fürs Hektoliter wahrscheinlich. Hierzu kommt noch die
naturnotwendige Verbrauchsminderung infolge Erhöhung der
Bierpreise, Herabsetzung der Schankgefäße usw. usw. Die Fach
zeitungen sprechen sich sehr ruhig und sachlich, ganz leiden
schaftslos über diese Dinge aus. Sie berechnen die Gesamt
mehrbelastung mit 3 Mk. fürs Hektoliter, und zwar 2,45 Alk.
durch die geplante Steuer, 55 Pf. durch die beschlossenen
Zollerhöhungen. Nehmen wir jedoch hier nur 2,25 Mk.
Mehrbelastung durch die Folgen der neuen Steuer au.
Die Übergangsabgabe des bayerischen Bieres beträgt,
wie oben wiederholt bemerkt, bis jetzt 2 Mk. fürs Hekto
liter. Soll sie denselben Schutz gewähren wie seitdem, so
müßte sie somit auf 4,25 Alk. fürs Hektoliter ansteigen. Air
statt mit 4,25 Mk., wird jedoch die neue Übergangsabgabe
nur mit 3,25 Mk. in Aussicht genommen. Das heißt also,
die bayerischen Brauereien erhalten im Kampf gegen die nord
deutsche Brauindustrie einen Voraus von 1 Mk. fürs Hekto
liter. Wir nannten das den Gnadenstoß für weite Kreise
des norddeutschen Braugewerbes und werden es erläutern.
Wiederholt wurden von den Regierungen Steuerentwürfe
dem Reichstage vorgelegt. Es war natürlich, daß jedes Mal
auch die Frage der Übergangsabgabe erörtert wurde, sowohl
in den Angaben seitens der Brauereien als auch im Reichstage
selbst. Niemals hat man dabei in Norddeutschland ange
nommen, daß hierbei noch eine neue Schädigung der nord
deutschen Brauereien eintreten könnte. Wenn man deshalb
jetzt in den betreffenden Kreisen ganz verblüfft ist, bedarf
dies keiner weiteren Erörterung.
Alle die in norddeutschen Brauereien steckenden Wert
anlagen wurden auf Grund der seitherigen Bestimmungen
gemacht, nur auf dieser Grundlage waren sie lebensfähig.
Nun kommt der Gesetzgeber und wirft dies alles mit einem
Male über den Haufen! Was nützt allen diesen wirtschaft
lichen Existenzen ein Deuteln über den Zollvereinsvertrag? Sie
vertrauten dem Schutz des Staates, in dein sie, auf Grund
lage seiner Gesetze, sich mit ihrem Vermögen ansiedelten; soll
sich nun alles gegen sie wenden dürfen? Bei dieser Frage
dürften doch allein die tatsächlichen Verhältnisse den Aus
schlag geben!
Erläutern wir nun, wodurch es den bayerischen
Brauereien möglich ist, schon jetzt billiger anzubieten, als die
hiesigen Geschäfte. Da sie Steuerrückvergütung haben, arbeiten
sie nach hier unter denselben Bedingungen, wie Norddeutsch
land, nicht teurer, aber auch nicht wesentlich billiger.