Was bringen nun diese Geschäfte als solche den Städten und
dem Land ? Nehmen wir die Verhältnisse der Städte Meiningen
und Coburg an. Die Gesamtbrauerei der Stadt Meiningen
hat wohl jährlich (Malz und Hopfen sind hier natürlich aus
geschlossen) einen Unkostenaufwand von 800 000 Mk., darunter
200 000 Mk. für Gehälter und Löhne, 80—100 000 Mk. für
den Fuhrpark und dergl., 150 000 Mk. für Herrichtungen usw.
Beschäftigt werden ungefähr 200 Personen, der Fuhrpark
unterhält ungefähr 80 Pferde. Es gibt keinen Teil des
Handwerkerstandes, der nicht fortlaufend Beschäftigung fünde
durch die Brauereien. Bei einer Stadt von 16 000 Ein
wohnern eine immerhin nennenswerte Sache. Für Coburg
dürften die obigen Zahlen um 50 pCt. zu erhöhen fein. Das
ist der rein geschäftliche Betrieb. Persönliche Steuern und
Abgaben, persönliche Ausgaben sind hier natürlich nicht in
Anrechnung gestellt. Der Untergang oder nur der wesentliche
Rückgang eines solchen Industriezweiges zieht deshalb nicht
nur die Betriebe selbst, sondern auch weitere Kreise in Mit
leidenschaft, er ist nicht ohne Bedeutung für die Kassen des
Staates und der Städte. Das beständig rollende Geld des
gewerblichen Lebens geht von Hand zu Hand und steuert in
jeder Hand.
Der Staat hat also bei. der Festsetzung der zukünftigen
Ubergangsabgabe bis jetzt seinen Schutz versagt. Sicher hat es
nicht an gutem Willen und nicht an ernstem Bemühen
gefehlt. Vielleicht läßt sich da noch weitere Beachtung er
wecken, vielleicht können schon diese Zeilen einige Anregung
geben.
ö. Die Staffelung.
Im Norddeutschen Brausteuergebiet >vird die Brausteuer
bis heute zum einheitlichen Satz von 2 Mk. für den Zentner
Malz erhoben. Die süddeutschen Staaten hatten früher gleichfalls
einheitliche Sätze, gingen jedoch nach und nach zurStaffelung über,
d. h. die kleineren Betriebe bezahlten weniger für den Zentner
Malz, als die größeren. Bayern erhielt die Staffelung am
8. Dezember 1889, Württemberg folgte durch die Gesetze
von 1893 und 1895, Baden durch das Gesetz vom
30. Januar 1896.
Bayern geht dabei von 5 Mk. auf 6,50 Mk. für das
Hektoliter Malz.
Württemberg geht von 3,50 Mk. auf 6,25 Mk. für den
Zentner Malz.
Baden geht von 4 Mk. auf 6 Mk. für den Zentner
Malz.