Full text : Die geplante Erhöhung der Brausteuer für das norddeutsche Braugewerbe und deren Folgen

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Betrieb  auf  den  falschen  Weg.  Der  kleine  und  mittlere  Betrieb
muß  aber  möglichst  erhalten  werden,  das  liegt  im  allgemeinen
Interesse.  Wer  diese  Betriebe  fördern  will,  muß  auch  erklären,
daß  Hilfe  nur  durch  eigene  Kraft  gefunden  werden  kann,  nicht
durch  das  Surrogat  einer  weitgehenden  Staffelung.
Die  Surrogate  müssen  verboten  werden.  Auch  das
liegt  im  allgenieinen  Interesse.  Es  ist  erstaunlich,  daß  die  große
Menge  der  Biertrinker,  daß  die  Allgemeinheit  sich  noch  nicht
weiter  mit  dieser  Frage  beschäftigt  und  damit  auf  deren  Lösung
hingedrängt  hat.  Das  Verbot  muß  erlassen  werden,  um  die
einen  von  dem  Verdacht  zu  reinigen,  in  dein  sie  ungerechterweise ­
  stehen,  und  um  die  anderen,  soweit  dies  Gesetze  können,
von  dem  Gebrauch  abzuhalten.  Das  kann  für  die  untergärige
Brauerei  (für  die  Lagerbiere)  nunmehr  erfolgen,  nachdem  die
obergärige  Brauerei  abgetrennt  wurde.  Daß  die  Biere  der
letzteren  Brauart  nicht  durch  Malz  und  Hopfen  allein  herzustellen ­
  sind,  dürfte  vielleicht  zuzugeben  sein.  Selbstverständlich
müssen  die  anderen,  da  zu  verwendenden  Stoffe  vollkommen
unbedenklich  sein  in  gesundheitlicher  Beziehung.
Die  Übergangsabgabe  muß  in  schützender  Weise
belassen  bleiben.  Hier  muß  den  tatsächlichen  Verhältnissen
Rechnung  getragen  werden.  Wollte  man  den  Zollvereinsvertrag
so  auslegen,  daß  nur  die  in  Norddeutschland  gezahlte  Steuer  als
Übergangsabgabe  erhoben  werden  dürfte,  so  müßte  in  Bayern
vor  allen  Dingen  auch  Änderung  der  Ausfuhrvergütungen
eintreten.  Wird  den  tatsächlichen  Verhältnissen  nicht  Rechnung
getragen,  so  vernichtet  man  mit  einem  Federstrich  Anlagen,
deren  Wert  nach  vielen  Millionen  zählt.  Sind  es  100,  200,
300  Millionen  und  mehr,  um  die  es  sich  hier  handelt,  wer
will  es  sagen,  es  fehlen  zurzeit  die  Unterlagen  zur  genaueren
Beurteilung.  Jedenfalls  handelt  es  sich  dabei  um  alle  Betriebe, ­
  welche  an  der  Grenze  Bayerns  und  der  bayerischen
Pfalz  gelegen  sind.  Eine  Eingabe  an  den  Reichstag  auS
Trier  kommt,  auch  hierauf  bezüglich,  ganz  zu  denselben  Ergebnissen, ­
  wie  wir.  Da  es  nun  aber  unmöglich  erscheint,
daß  man  wirtschaftliche  Existenzen  von  dieser  Bedeutung  durch
Staatsgesetze  einfach  für  vogelfrei  erklärt,  so  führt  das  zu
folgendem:  Entweder  es  verbleibt  bei  den  jetzigen  Steuersätzen ­
  iix  Verbindung  mit  der  derzeitigen  Übergangsabgabe,
oder  die  Steuersätze  erhöhen  sich  und  die  Übergangsabgaben
halten  gleichen  Schritt  mit  dieser  Erhöhung.
Wer  annimmt,  daß  der  Zollvereinsvertrag  bei  Erhöhung
der  norddeutschen  Steuersätze  anders  ausgelegt  und  die  Übergangsabgabe ­
  danrit  für  Bayern  günstiger  gestaltet  werden
müsse,  erklärt  hierdurch  gleichzeitig,  daß  die  Steuersätze  für
Norddeutschland  überhaupt  nicht  mehr  erhöht  werden  können.
Denn  werden  sie  erhöht,  ohne  daß  die  Übergangsabgabe
            
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