unter Umständen mit Leinen überzogenen Kisten usw. ver-
packt sein.
V. Sendungen, durch deren Inhalt andere Schaden leiden
könnten, müssen so verpackt sein, daß das verhütet wird. Fässer
mit Flüssigkeiten‘ müssen. starke Reifen haben. Leicht zer-
brechliche Gefäße (Flaschen, Krüge usw.) mit Flüssigkeiten
sind in festen Kisten, Kübeln oder Körben zu verwahren.
Anmerkung zu 8 15.
Für Pakete mit Beeren ist eine Verpackung in Holzkisten
oder engmaschigen Körben, für Pakete mit Heidelbeeren
(Blaubeeren) eine Verpackung in Blechgefäßen (Eimern usw.)
erforderlich; die Holzkisten und Körbe müssen mit einer ge-
nügenden Menge aufsaugender Stoffe oder mit undurchlässigem
Papier völlig abgedichtet sein.
Frische Weintrauben dürfen in Weidengeflechtkörben, die
mit einem Deckel aus Weidengeflecht geschlossen sind, ver-
packt werden, wenn nicht nach der Beschaffenheit der Trauben
zu befürchten ist, daß sie Feuchtigkeit im größeren Maße ab-
setzen. Blutegel müssen so verpackt sein, daß von dem Inhalt
des Gefäßes nichts herausdringen kann. Wild, das nicht mehr
blutet, darf unverpackt versandt werden. Frisches Fleisch
und Gegenstände, die Fett oder Feuchtigkeit absetzen,
müssen möglichst in Holzkisten verpackt sein; bloße Papier-
umhüllungen sind unzulässig; Leinwandverpackung genügt nur
dann, wenn die Fleischwaren usw. zunächst in Stroh oder Papier
fest eingeschlagen sind. Kleines Geflügel, wie Rebhühner
und: dergl. muß in einer Umhüllung, z. B. in Netzen, enthalten
sein und darf nicht mit anderen bloßgehenden Stücken zu-
sammengebunden werden.
Das Zusammenbinden mehrerer förmlicher Pakete, z. B.
mehrerer Hutschachteln, mehrerer Beutel Hefe, mehrerer Zi-
garrenkisten, ist nicht als vorschriftsmäßige Verpackung anzu-
sehen; die Gegenstände müssen, wenn sie als ein Paket durch
die Post versandt werden sollen, in ein Gebinde eingeschlossen
sein. Bei Hutschachteln usw., die in Reihen neben- oder über-
einander durch Holzleisten oder in anderer leichter Weise zu
einem Gebinde vereinigt sind, darf der Umfang von drei Hut-
schachteln, wie solche gewöhnlich zur Verpackung von Zylinder-
oder Seidenhüten dienen, nicht überschritten werden. Sollen
mehrere Hasen, Fasanen usw. als ein Paket angesehen werden,
so müssen sie entweder in Netzen, Kisten usw. verpackt oder
an den Enden und in der Mitte, und zwar hier mit einem starken,
fest umgelegten Leinwandstreifen, zusammengebunden sein.
208