Full text: Wirtschaftliches Verpacken

unter Umständen mit Leinen überzogenen Kisten usw. ver- 
packt sein. 
V. Sendungen, durch deren Inhalt andere Schaden leiden 
könnten, müssen so verpackt sein, daß das verhütet wird. Fässer 
mit Flüssigkeiten‘ müssen. starke Reifen haben. Leicht zer- 
brechliche Gefäße (Flaschen, Krüge usw.) mit Flüssigkeiten 
sind in festen Kisten, Kübeln oder Körben zu verwahren. 
Anmerkung zu 8 15. 
Für Pakete mit Beeren ist eine Verpackung in Holzkisten 
oder engmaschigen Körben, für Pakete mit Heidelbeeren 
(Blaubeeren) eine Verpackung in Blechgefäßen (Eimern usw.) 
erforderlich; die Holzkisten und Körbe müssen mit einer ge- 
nügenden Menge aufsaugender Stoffe oder mit undurchlässigem 
Papier völlig abgedichtet sein. 
Frische Weintrauben dürfen in Weidengeflechtkörben, die 
mit einem Deckel aus Weidengeflecht geschlossen sind, ver- 
packt werden, wenn nicht nach der Beschaffenheit der Trauben 
zu befürchten ist, daß sie Feuchtigkeit im größeren Maße ab- 
setzen. Blutegel müssen so verpackt sein, daß von dem Inhalt 
des Gefäßes nichts herausdringen kann. Wild, das nicht mehr 
blutet, darf unverpackt versandt werden. Frisches Fleisch 
und Gegenstände, die Fett oder Feuchtigkeit absetzen, 
müssen möglichst in Holzkisten verpackt sein; bloße Papier- 
umhüllungen sind unzulässig; Leinwandverpackung genügt nur 
dann, wenn die Fleischwaren usw. zunächst in Stroh oder Papier 
fest eingeschlagen sind. Kleines Geflügel, wie Rebhühner 
und: dergl. muß in einer Umhüllung, z. B. in Netzen, enthalten 
sein und darf nicht mit anderen bloßgehenden Stücken zu- 
sammengebunden werden. 
Das Zusammenbinden mehrerer förmlicher Pakete, z. B. 
mehrerer Hutschachteln, mehrerer Beutel Hefe, mehrerer Zi- 
garrenkisten, ist nicht als vorschriftsmäßige Verpackung anzu- 
sehen; die Gegenstände müssen, wenn sie als ein Paket durch 
die Post versandt werden sollen, in ein Gebinde eingeschlossen 
sein. Bei Hutschachteln usw., die in Reihen neben- oder über- 
einander durch Holzleisten oder in anderer leichter Weise zu 
einem Gebinde vereinigt sind, darf der Umfang von drei Hut- 
schachteln, wie solche gewöhnlich zur Verpackung von Zylinder- 
oder Seidenhüten dienen, nicht überschritten werden. Sollen 
mehrere Hasen, Fasanen usw. als ein Paket angesehen werden, 
so müssen sie entweder in Netzen, Kisten usw. verpackt oder 
an den Enden und in der Mitte, und zwar hier mit einem starken, 
fest umgelegten Leinwandstreifen, zusammengebunden sein. 
208
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.