166 Dreizehntes Buch. Drittes Kapitel.
kaiserlichen Aufträgen zur Reichsexekution. Um 1475 war es
klar, daß sie dem Landfriedensgedanken des Kaisers nicht zu
unterzwingen sein würden. So sah der Kaiser von seinem
Programm einer Reichsreform' ab — es ist das erste und
letzte, das er selbständig gehabt hat.
Er mußte das um so mehr, als um diese Zeit in dem
schon unglaublich traurigen Stand der äußeren Reichsangelegen—
heiten weitere Verschlechterungen eintraten.
Wir wissen, daß die Kurie unter Pius II. gegen den utra⸗
quistischen König Georg von Böhmen vorgegangen war, und
daß sich der Kaiser diesem Verfahren angeschlossen hatte!.
Während der damit heraufbeschworenen Kämpfe starb nun
König Georg (am 22. März 1471), brachen die Ungarn ins
Land, kam es zu einem Übergewicht des Königs Mathias, das
den Kaiser schon fast jeder Autorität im Südosten beraubte?.
Fast gleichzeitig ging auch das kaiserliche und habsburgische
Ansehen in der Schweiz verloren. Hier waren die Eidgenossen,
gestützt auf ihre Erfolge in und nach dem Armagnakenkrieg,
gegen die letzten Besitzungen des Hauses Habsburg südlich vom
Bodensee und Oberrhein vorgegangen; 1458 hatten sie Rappers⸗
wyl, 1460 den Thurgau genommen; 1467 ward ihnen Winter⸗
thur verpfändet. Die Folge war, daß sich Sigmund von Tirol,
der habsburgische Beherrscher der vorderösterreichischen Terri⸗
torien, gezwungen sah, diese im April 1469 gegen das Ver⸗
sprechen dauernden Schutzes an Burgund zu verpfänden. Das
hieß die Stellung des Hauses Habsburg im Sübdwesten des
Reiches aufgeben und dem großen westlichen Feinde der be—
stehenden Reichsverhältnisse den Schlüssel zu Hochburgund, zur
Schweiz und Süddeutschland anvertrauen: fast schien es, als
sollten sich einmal im Vorgebirgsgebiete der Alpen Magyaren
und Burgunder die Hände reichen.
Gegenüber diesen Bedrohungen und gegenüber der gleich—
gültigen oder feindlichen Haltung der centralen Reichsgebiete
1S. oben S. 440.
2 S. oben S. 42 f.