Momente mitspielten, sicherlich aber auch der oben hervorgehobene
Widerstreit der Interessen.
Nach allein würde sich die Verhandlung in den paritätischen
Arbeitskaimnern in sehr vielen Fällen derart vollziehen, daß beide
Teile mit ihren Wünschen und Ansichten sich gegenüberstünden,
durch hinübergehen dieses oder jenes Vertreters der einen Partei
zur andern Partei ein Majoritätsbeschluß gegen eine starke
Minderheit zustande käme, die dann ihrerseits das Bedürfnis
nach Erstattung eines Separatvotums haben würde. Die unerquicklichen,
von einer „Versöhnung" weit abliegenden Folgen
eines derartigen Verfahrens brauche ich nicht zu schildern. Die
Unzuträglichkeiten würden um so größer sein, als die Arbeitgeber
daneben auch noch das Votum der Handelskammern und
industriellen Vereine in die Wagschale werfen könnten. Und
wenn etwa Regierung und Volksvertretung sich nur an das
Majoritätsvotum der Arbeitskammer halten wollten, so wäre
dies ja bequem und einfach, aber im informatorischen Interesse
gewiß kein Vorteil. Vielmehr muß es auch für die Organe der
Regierung und der Gesetzgebung das Erwünschtere' sein, die
Ansichten beider Interessengruppen klar und deutlich zu erfahren.
Nicht bei diesen letzteren, sondern bei jenen Instanzen liegt die
Ausgabe, die ausgleichende Mittellinie im Interesse des Staatswohles
und des sozialen Friedens zu finden. Dieses Verfahren
der getrennten Begutachtung mag dann Rückfragen aller Art,
vielleicht auch Besprechungen bei den Behörden unter gleichzeitiger
Heranziehung der Vertreter der verschiedenen Interessengruppen
erforderlich machen, was aber nichts schadet; wie es überhaupt
Sache der Regierung ist, sich der Organisationen in zweckentsprechender
Weise zu bedienen.
Bei der Empfehlung der paritätischen Kammern scheint
übrigens vielfach der Gedanke vorzuherrschen, als ob Meinungsverschiedenheiten
über einzelne konkrete Fragen nur zwischen den
Arbeitgebern aus der einen und den Arbeitnehmern aus der anderen
Seite hervortreten würden, während doch sicherlich auch in Arbeiterkreisen
selbst über Einzelfragen die Ansichten und Wünsche oft
genug geteilt sein werden, Differenzen, die kennen zu lernen
durchaus im Interesse der Gesetzgebung und Verwaltung liegt.
Dies wird durch paritätische Kammern aber geradezu vereitelt,
denn die Stellungnahme gegenüber den Interessen der Arbeitgeber
wird die Arbeiter schon aus taktischen Gründen veranlassen, derartige
Meinungsverschiedenheiten im eigenen Kreise zurückzudrängen.
Sprechen in. E. somit zahlreiche gewichtige Gründe für die
Errichtung reiner Arbeiterkainmern, so verliert auch die Frage