105
und zum Nutzen ihrer Konkurrenz in Sachsen und Frankreich."
Sehr bemerkt lourde auch eine Aeußerung von Seite eines
Großarbeitgebers, wonach gerade, dank des Verbandes, der
Kaufmann gute Tage gehabt hätte und die kaufiuäuuischeu
Vermögen gewachsen seien, während man von Stickern und
Fabrikanten durchschnittlich das Gegentheil sagen müsse. In
der Abstimmung wurde mit 82 gegen 8 Eliminen Beibehaltung
einer Klassifikation beschlossen. Getheilter waren
die Meinnilgen über Höhe und Art des Zuschlages. Von
der einen Seite wurde ein Zuschlag von Fr. 1 für geringe
Muster (160—125 Stich per Nädlig) und von Fr. 2 für
geringste Muster (unter 125 Stich) beantragt, von einer andern
eine Erhöhung des Minimallohnes um 3 Cts. für geringe
Muster und eine Erhöhung desselben von 5 Cts. für geringste,
ferner eine Anffpanngcbühr von 25 Cts. ans sämmtliche
Sticketen, also auch ans die nicht klassifikationspflichtigen.
Mit der kleinen Mehrheit von zwei Stimmen siegte der letztere
Antrag über den ersteren grundsätzlich. Mit 42 gegen 38
Stimmen wurde dann aber beschlossen, eine Minimallohnerhöhung
von 2 Cts. (statt 3) bei geringen Mustern zu beantragen.
Mit 36 gegen 31 Stimmen beschloß inan ferner
einen Extrazuschlag (Aufspanngebühr) von 25 Cts., dagegen
wollte man mit 44 gegen 38 Stimmen diesen Zuschlag nur
ans klassifikationspflichtige Muster ausgedehnt wissen. Das
Resultat der Versammlung war ein durchschlagender Sieg der
Klassifikation im Lager der Arbeitgeber lind die Reduktion
der Opposition gegen sie auf Null.
Das Zentralkomite hatte inzwischen auch seinerseits Stet- Sechste Vorlung
genommen und den Vorschlag der kaufmännischen Minderheit
auf Zuschlagstaxen von zwei und einem Franken acceptirt.
In einer Versammlung vom 7. November beriethen die Arbeitgeber
diese Vorschläge und kamen zum Schlüsse, auf den
Mehrheitsvorschlägen beharre» zu wollen, weniger aus Grundsatz,
sondern um — wie man sagte — nun auch einmal