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können. Durch die erwähnte Gründung war es auch
ermöglicht, dem Wunsche des Auftraggebers, des Be
stellers der elektrischen Anlage, dass die Baufirma sich
an dem zu erstellenden Unternehmen finanziell beteilige,
was gleichbedeutend mit einer Garantieleistung ist,
Rechnung zu tragen. Einer allzu grossen finanziellen
und baulichen Belastung der Mutterinstitute wurde durch
das Eingreifen der Finanzgesellschaften verhindert und
den Mutterinstituten somit mehr Handhabe zu einer
weiteren gedeihlichen Entfaltung gegeben. Die erste
derartige Finanz- oder Trustgesellschaft entstand in
Deutschland im Jahre 1894 (Gesellschaft für elektrische
Unternehmungen in Berlin, von der Union-Elektriziläts-
Gesellschaft begründet), in der Schweiz 1895 (Bank für
elektrische Unternehmungen in Zürich, von der All
gemeinen Elektrizitäts-Gesellschaft in Berlin begründet).
In den Tätigkeitsbereich der Finanzgesellschaften
gehört in der Regel die Uebernahme und Durchführung
von Finanzgeschäften, insoweit sie Bezug haben auf
die Vorbereitung, den Bau, den Erwerb, den Betrieb,
die Umwandlung oder die Veräusserung von Unter
nehmungen im Gebiet der angewandten Elektrotechnik,
insbesondere der Beleuchtung, Kraftübertragung, des
Transportwesens und der Elektrochemie.
Die neuerrichteten Anlagen werden von den Finanz
gesellschaften nicht selbst betrieben; sie bilden aus
ihnen formell selbständige Aktiengesellschaften, behalten
aber deren Aktien ganz oder zum grossen Teil in ihrem
Besitz.
In verhältnismässig kurzer Zeit gelang es diesen
Bankinstituten, in Deutschland etwa 500 Mill. und in
der Schweiz etwa 150 Mill. Fr. für Zwecke der Elektri