Full text: Die wirtschaftliche Entwicklung und Lage der Elektrotechnik in der Schweiz

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delnden Firmen möglich. — Die schweizerischen 
Aktien-Gesellschaften sind gegen das Offenbaren der 
„Geschäftsgeheimnisse“ und gegen „Eindringlinge“ sehr 
zurückhaltend. Zu diesem Geschäftsgebaren gibt ihnen 
das schweizerische Handelsrecht alle Mittel in die Hand. 
So schreibt z. B. kein Gesetz vor, dass die Bilanz ver 
öffentlicht werden muss. Manche Elektrizitätsfirmen 
hatten in der Zeit der Krisis doppelten Grund, 1 die 
Einsichtnahme in ihre Bilanzen „Unberechtigten“ zu 
verwehren, einmal, weil sie während der Krisis sehr 
schlecht abgeschnitten hatten, und zum andern, weil die 
Gesellschaften vielfach Familiengründungen sind, die 
nicht gerne Dritten einen Einblick in ihr Vermögen ge 
währen. Es kommt vor, dass Aktiengesellschaften ihre 
Bilanzen nicht einmal drucken lassen, sondern nur in 
Kurrentschrift ihren Aktionären zur Verfügung halten; 
nach dem Gesetze gilt dies als genügend. Dass hierin 
eine gründliche Reform nötig ist, steht ausser Frage. 
Bekannte Bankdirektoren und Juristen haben denn auch 
im Interesse der guten Sache hierfür schon weitgehende 
Vorschläge gemacht und in einer Denkschrift nicdcr- 
gelegt. 
3. Die Spezialfabriken. 
Die Spcziallabriken der Elektrizitätsbranche haben 
gegenüber anderen Elektrizitätsgrossfirmen den Vorteil, 
das« sie bei einem verhältnismässig kleinen, nicht zu 
teuren Verwaltungsapparat den von ihnen gepflegten 
Zweig der Fabrikation zur höchsten Vollkommenheit 
ausbilden und in Massen fabrizieren können, was in der
	        
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