Full text : Die wirtschaftliche Entwicklung und Lage der Elektrotechnik in der Schweiz

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delnden  Firmen  möglich.  —  Die  schweizerischen
Aktien-Gesellschaften  sind  gegen  das  Offenbaren  der
„Geschäftsgeheimnisse“  und  gegen  „Eindringlinge“  sehr
zurückhaltend.  Zu  diesem  Geschäftsgebaren  gibt  ihnen
das  schweizerische  Handelsrecht  alle  Mittel  in  die  Hand.
So  schreibt  z.  B.  kein  Gesetz  vor,  dass  die  Bilanz  veröffentlicht ­
  werden  muss.  Manche  Elektrizitätsfirmen
hatten  in  der  Zeit  der  Krisis  doppelten  Grund, 1  die
Einsichtnahme  in  ihre  Bilanzen  „Unberechtigten“  zu
verwehren,  einmal,  weil  sie  während  der  Krisis  sehr
schlecht  abgeschnitten  hatten,  und  zum  andern,  weil  die
Gesellschaften  vielfach  Familiengründungen  sind,  die
nicht  gerne  Dritten  einen  Einblick  in  ihr  Vermögen  gewähren. ­
  Es  kommt  vor,  dass  Aktiengesellschaften  ihre
Bilanzen  nicht  einmal  drucken  lassen,  sondern  nur  in
Kurrentschrift  ihren  Aktionären  zur  Verfügung  halten;
nach  dem  Gesetze  gilt  dies  als  genügend.  Dass  hierin
eine  gründliche  Reform  nötig  ist,  steht  ausser  Frage.
Bekannte  Bankdirektoren  und  Juristen  haben  denn  auch
im  Interesse  der  guten  Sache  hierfür  schon  weitgehende
Vorschläge  gemacht  und  in  einer  Denkschrift  nicdcrgelegt.


3.  Die  Spezialfabriken.
Die  Spcziallabriken  der  Elektrizitätsbranche  haben
gegenüber  anderen  Elektrizitätsgrossfirmen  den  Vorteil,
das«  sie  bei  einem  verhältnismässig  kleinen,  nicht  zu
teuren  Verwaltungsapparat  den  von  ihnen  gepflegten
Zweig  der  Fabrikation  zur  höchsten  Vollkommenheit
ausbilden  und  in  Massen  fabrizieren  können,  was  in  der
            
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