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2. Die Vorschriften betreffend Planvorlagen für elek
trische Starkstromanlagen (vom 13. November 1903);
3. Der Nachtrag zu den Vorschriften betreffend Plan
vorlagen für elektrische Starkstromanlagen — Er
gänzung des Artikels 43 — (vom 18. Dezember 1905).
5.- Absatzverhältnisse. Handelsbilanz.
Die Schweiz hat, trotzdem sie doch in jeder Be
ziehung auf den Weltmarkt angewiesen ist, verhältnis
mässig wenig zur weiteren Ausgestaltung des Expoites
getan. In der letzten Zeit wird aber nach dieser Ri( htung
hin gearbeitet.*) Man wünscht die Wahlkonsule durch
Berufskonsule ersetzt zu sehen; die ausländische Diplo
matie soll verstärkt werden. Gründungen von Muster
lagern und Handelsmuseen sind vorgesehen. Man glaubt
dadurch die bereits errungenen Absatzgebiete fester zu
halten. Die schweizerischen Grossfirmen haben, wie alle
ausländischen Firmen, zur Erleichterung des Absatzes
Filialen und Vertretungen im Auslande gegründet. Durch
die wirtschaflspolitischen Massnahmen mancher Länder
haben sie sich ferner veranlasst gesehen, Zweigfabriken
>m Auslande ins Leben zu rufen.
Die Elektrizitätswerke und elektrischen Bahnen
sind, wie bereits erwähnt, die Hauptkonsumenten elek
trischer Erzeugnisse. Die Arbeiten der elektrischen In
dustrie kommen im Submissionswege und im freien
Wettbewerb, teils auch durch Vermittlung von Zwischen
händlern, die meistens Installateure sjnd, zui Vergebung.
*1 Vgl. ür. Tissot’s Ausführungen in der Scll ^ ei ^'
Zeitschrift 1903 und den Jahresbericht des S. E. V. /