Full text: Die wirtschaftliche Entwicklung und Lage der Elektrotechnik in der Schweiz

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die in dieser Hinsicht bis heute geschaffen worden sind, 
verdanken ihr Entstehen z. T. den Industriellen selbst. 
Die grösste sozialpolitische 'Fat der Eidgenossen 
schaft, das Fabrikgesetz von 1877, ist von den Radikalen 
bei der Volksabstimmung nur mit Hilfe der Ultramontanen 
und Bäuerlichen (beide Parteigruppen fallen in einigen 
Kantonen zusammen) durchgesetzt worden.*) 
Die Gesetze betr. Unfall- und Krankenversicherung 
— nach reichsdeutschem Muster — (1889 und 1900) 
wurden nicht angenommen. Eine staatliche Invaliditäts 
und Altersversicherung fehlt. Das Haftpflichtgesetz wird 
von den Fabrikanten als Sorgenkind angesehen; die 
Beiträge, die hierzu benötigt werden, sollen den Arbeit 
geber zu sehr belasten.**) Die Unfallentschädigung an 
Arbeiter besorgen die Elektrizitätsfirmen zum Teil selbst, 
zum 'Feil durch Vermittlung einer Versicherungs-Gesell 
schaft. Zur gegenseitigen Unterstützung in Krankheits 
fällen, evtl, auch zur Invaliden- und Altersunterstützung, 
haben seit mehreren Jahren Arbeiter und Angestellte 
Hülfskassen unter sich gebildet. Die Beiträge sind 
relativ sehr gering und betragen u. a. ca. 5 cts. pro 
Zahltag. 
In industriellen Kreisen würde eine Verstaatlichung 
der bestehenden Versicherungseinrichtungen mit Genug 
tuung angesehen werden. Manche zurzeit bestehende 
Missstände Hessen sieh dadurch beseitigen. Der Schweiz, 
demokratischen Lebensauffassung würde dies zur Ehre 
gereichen! 
*) Herkner: Die Arbeiterfrage. Berlin 1897. 
**) Berichte des Vereins Schweiz. Maschinenindustrieller 1900. 
Vgl. Hilty,. Politisches Jahrbuch der Schweiz. Eidgenossenschaft (Bern).
	        
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