Full text : Die wirtschaftliche Entwicklung und Lage der Elektrotechnik in der Schweiz

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die  in  dieser  Hinsicht  bis  heute  geschaffen  worden  sind,
verdanken  ihr  Entstehen  z.  T.  den  Industriellen  selbst.
Die  grösste  sozialpolitische  'Fat  der  Eidgenossenschaft, ­
  das  Fabrikgesetz  von  1877,  ist  von  den  Radikalen
bei  der  Volksabstimmung  nur  mit  Hilfe  der  Ultramontanen
und  Bäuerlichen  (beide  Parteigruppen  fallen  in  einigen
Kantonen  zusammen)  durchgesetzt  worden.*)
Die  Gesetze  betr.  Unfall-  und  Krankenversicherung
—  nach  reichsdeutschem  Muster  —  (1889  und  1900)
wurden  nicht  angenommen.  Eine  staatliche  Invaliditätsund ­
  Altersversicherung  fehlt.  Das  Haftpflichtgesetz  wird
von  den  Fabrikanten  als  Sorgenkind  angesehen;  die
Beiträge,  die  hierzu  benötigt  werden,  sollen  den  Arbeitgeber ­
  zu  sehr  belasten.**)  Die  Unfallentschädigung  an
Arbeiter  besorgen  die  Elektrizitätsfirmen  zum  Teil  selbst,
zum  'Feil  durch  Vermittlung  einer  Versicherungs-Gesellschaft. ­
  Zur  gegenseitigen  Unterstützung  in  Krankheitsfällen, ­
  evtl,  auch  zur  Invaliden-  und  Altersunterstützung,
haben  seit  mehreren  Jahren  Arbeiter  und  Angestellte
Hülfskassen  unter  sich  gebildet.  Die  Beiträge  sind
relativ  sehr  gering  und  betragen  u.  a.  ca.  5  cts.  pro
Zahltag.
In  industriellen  Kreisen  würde  eine  Verstaatlichung
der  bestehenden  Versicherungseinrichtungen  mit  Genugtuung ­
  angesehen  werden.  Manche  zurzeit  bestehende
Missstände  Hessen  sieh  dadurch  beseitigen.  Der  Schweiz,
demokratischen  Lebensauffassung  würde  dies  zur  Ehre
gereichen!

*)  Herkner:  Die  Arbeiterfrage.  Berlin  1897.
**)  Berichte  des  Vereins  Schweiz.  Maschinenindustrieller  1900.
Vgl.  Hilty,.  Politisches  Jahrbuch  der  Schweiz.  Eidgenossenschaft  (Bern).
            
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