Object: Volkswirtschaftliches Lesebuch für Kaufleute

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Zweiter Teil. Lande!. V. Landelsunternehmung k. 
Nun das Anglück da war, rief man nach Lilfe! Nachdem das Kind hinein 
gefallen war, mußte der Brunnen zugedeckt werden! So ging neben der außergerichtlichen 
Liquidation der Engagements des zusammengestürzten Laussetrifoliums die Gründung 
der Liquidationskasse einher, und ein jeder beeilte sich, dieselbe zu unterstützen und sich 
zu verpflichten, künftighin keine anderen Termingeschäfte als durch die zu gründende 
Kaffe zu machen. Eine frühere Erkenntnis dieser Notwendigkeit wäre manchem zum 
Leil gewesen, und mancher, der gegen die Einrichtung der Liquidationskasse seinerzeit 
gestimmt hatte, mag es bitter bereut haben. Wer aber, der dies erlebt hat, kann es 
begreifen, daß man zu behaupten wagt, die Liquidationskassen unterstützten die Spekulation! 
Nein, sie sichern das gesunde, volkswirtschaftlich notwendige Termingeschäft für einen 
so großen Artikel wie Zucker, dessen in wenige Monate zusammengedrängte Produttion 
auf ein ganzes Jahr verteilt werden muß. Sie gebieten einer ungesunden Spekulation 
ein kategorisches Lalt, wenn sie am Ende ihrer Mittel, die Einschüsse und Nachschüsse 
nicht mehr leisten kann, ohne sie, falls sie im Vorteil ist, durch Auszahlung imaginärer 
Gewinne zu stärken. Die Liquidationskassen sichern in bester Weise die wohl zu 
billigende Absicht des Börsengesehes, eine ungesunde Spekulation zu verhüten. 
Ich bin gewiß ein Feind jeder übertriebenen, namentlich einer über die vor 
handenen Mittel hinausgehenden Spekulation, aber ich bin doch ein Feind des Börsen 
registers. Jeder in das Handelsregister eingetragene Kaufmann muß wissen, was er 
zu tun hat, und darf sich nicht hinter dein Spieleinwand verstecken. Mag man diesen 
Einwand den Privaten lassen, wenn es einmal juristisch richtig sein soll, Lieferungs 
geschäfte als Wetten anzusehen. Möge man ihnen diesen unmoralischen Weg lassen, 
sich aus dem mit der Absicht aus Gewinn unternommenen, aber verlustbringend 
gewordenen Geschäfte zurückzuziehen, während man den Gewinn sicher eingestrichen hätte! 
Aber dem wirklichen Kaufmann sollte man nicht diese elende Ausflucht öffnen und ihn 
in die Versuchung bringen, auf zwei Seiten zu spekulieren, auf der einen Seite den 
Gewinn einzustreichen, auf der anderen den Spieleinwand zu erheben. Denn es ist 
doch sehr schwer, einen solchen Spekulanten zur Verantwortung zu ziehen, gegen welche 
ihn dem Buchstaben nach die Nichteintragung in das Börsenregister schützt. 
V. Handelsunternehmung und industrielle 
Llnternehmerverbände. 
1. Die Handelsunternehmung. 
Von Wilhelm Lexis. 
Lexis, Handel. In: Handbuch der politischen (Ökonomie. Herausgegeben von v. Zchönberg. 
<*. Aufi. 2. Bd. 2. Halbband. Tübingen, H. kanxp, t8J8. 5. 220—25H. 
Der Betrieb des Handels bildet den Gegenstand besonderer privatwirt 
schaftlicher Anternehmungen, deren Leistungen im allgemeinen weit mehr auf dem 
Kapital als auf der Arbeit beruhen. Dieser letztere Satz ttifft umso genauer zu, 
je vollständiger sich die Trennung des Handels von dem Transportgcwerbe vollzogen 
hat. In dem Kapital des Handels aber überwiegt wieder das umlaufende bei 
weitem das stehende. Das letztere besteht ja außer den noch etwa beibehaltenen
	        
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