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Zweiter Teil. Lande!. V. Landelsunternehmung k.
Nun das Anglück da war, rief man nach Lilfe! Nachdem das Kind hinein
gefallen war, mußte der Brunnen zugedeckt werden! So ging neben der außergerichtlichen
Liquidation der Engagements des zusammengestürzten Laussetrifoliums die Gründung
der Liquidationskasse einher, und ein jeder beeilte sich, dieselbe zu unterstützen und sich
zu verpflichten, künftighin keine anderen Termingeschäfte als durch die zu gründende
Kaffe zu machen. Eine frühere Erkenntnis dieser Notwendigkeit wäre manchem zum
Leil gewesen, und mancher, der gegen die Einrichtung der Liquidationskasse seinerzeit
gestimmt hatte, mag es bitter bereut haben. Wer aber, der dies erlebt hat, kann es
begreifen, daß man zu behaupten wagt, die Liquidationskassen unterstützten die Spekulation!
Nein, sie sichern das gesunde, volkswirtschaftlich notwendige Termingeschäft für einen
so großen Artikel wie Zucker, dessen in wenige Monate zusammengedrängte Produttion
auf ein ganzes Jahr verteilt werden muß. Sie gebieten einer ungesunden Spekulation
ein kategorisches Lalt, wenn sie am Ende ihrer Mittel, die Einschüsse und Nachschüsse
nicht mehr leisten kann, ohne sie, falls sie im Vorteil ist, durch Auszahlung imaginärer
Gewinne zu stärken. Die Liquidationskassen sichern in bester Weise die wohl zu
billigende Absicht des Börsengesehes, eine ungesunde Spekulation zu verhüten.
Ich bin gewiß ein Feind jeder übertriebenen, namentlich einer über die vor
handenen Mittel hinausgehenden Spekulation, aber ich bin doch ein Feind des Börsen
registers. Jeder in das Handelsregister eingetragene Kaufmann muß wissen, was er
zu tun hat, und darf sich nicht hinter dein Spieleinwand verstecken. Mag man diesen
Einwand den Privaten lassen, wenn es einmal juristisch richtig sein soll, Lieferungs
geschäfte als Wetten anzusehen. Möge man ihnen diesen unmoralischen Weg lassen,
sich aus dem mit der Absicht aus Gewinn unternommenen, aber verlustbringend
gewordenen Geschäfte zurückzuziehen, während man den Gewinn sicher eingestrichen hätte!
Aber dem wirklichen Kaufmann sollte man nicht diese elende Ausflucht öffnen und ihn
in die Versuchung bringen, auf zwei Seiten zu spekulieren, auf der einen Seite den
Gewinn einzustreichen, auf der anderen den Spieleinwand zu erheben. Denn es ist
doch sehr schwer, einen solchen Spekulanten zur Verantwortung zu ziehen, gegen welche
ihn dem Buchstaben nach die Nichteintragung in das Börsenregister schützt.
V. Handelsunternehmung und industrielle
Llnternehmerverbände.
1. Die Handelsunternehmung.
Von Wilhelm Lexis.
Lexis, Handel. In: Handbuch der politischen (Ökonomie. Herausgegeben von v. Zchönberg.
<*. Aufi. 2. Bd. 2. Halbband. Tübingen, H. kanxp, t8J8. 5. 220—25H.
Der Betrieb des Handels bildet den Gegenstand besonderer privatwirt
schaftlicher Anternehmungen, deren Leistungen im allgemeinen weit mehr auf dem
Kapital als auf der Arbeit beruhen. Dieser letztere Satz ttifft umso genauer zu,
je vollständiger sich die Trennung des Handels von dem Transportgcwerbe vollzogen
hat. In dem Kapital des Handels aber überwiegt wieder das umlaufende bei
weitem das stehende. Das letztere besteht ja außer den noch etwa beibehaltenen