Full text : Die wirtschaftliche Entwicklung und Lage der Elektrotechnik in der Schweiz

84

Wie  die  Tabelle  zeigt,  ist  der  niedrigste  Satz  für
Strom  zu  Beleuehtungszwecken  3,3  cts.  pro  KWSt.
(Genf),  der  höchste  28  cts.  (Baden),  der  niedrigste  Satz
für  Strom  zu  Kraftzwecken  0,75  cts.  (Winterthur),  der
höchste  Satz  20  cts.  (Baden).  Innerhalb  dieser  Grenzen
linden  sich  zwischen  den  einzelnen  Werken  die  verschiedenartigsten ­
  Sätze,  besonders  bei  den  Privatgesellschaften. ­
  Im  Mittel  kostet  der  Strom  für  Beleuchtungszwecke ­
  pro  KWSt.  5-7  cts.  und  der  Strom  für  Kraftzwecke ­
  pro  KWSt.  2—4  cts.
Der  Berechnung  von  Strom  für  Beleuchtungszwecke
liegt  mehrfach  ein  Pauschaltarif  zugrunde.  Der  Pauschalsatz ­
  ist  alsdann  unbekümmert  um  die  wirkliche  Brenndauer ­
  zu  entrichten;  Preisabstufungen  werden  nach
Verwendungszweck  (Beleuchtung  von  Wohn-  und  Schlafzimmern ­
  oder  von  Kellern  und  Ställen  usw.)  und  nach
Grösse  des  durchschnittlichen  Bedarfs  des  einzelnen
Konsumenten  vorgenommen.  In  Städten  sind  meistens
Elektrizitätszähler  aufgestellt.  Diese  ermöglichen  eine
exaktere  Berechnung  der  wirklichen  Stromentnahme,
was  sowohl  im  Interesse  der  Elektrizitätswerke,  als  auch
im  Interesse  der  Stromverbraucher  liegt.
Bei  Strom  für  Kraftzwecke  ist  auch  die  Berechnung
nach  PS.  pro  Jahr  statt  nach  KWSt.  üblich,  mit  gleitender
Preisskala  nach  durchschnittlicher  Dauer  der  Belastung.
Die  Vor-  und  Nachteile  der  verschiedenen  Bemessungssysteme
  und  laxenarten  stellt  Prof.  Wyssling-Generalsekretär
  des  Schweiz.  Elektrotechnischen  Vereins,
in  seiner  Schrift  „Die  1  arile  Schweizerischer  Elektrizitätswerke ­
  für  den  Verkaul  elektrischer  Energie“
(Zürich  1904)  zusammen.
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.