Full text : Das Kontokorrentgeschäft im deutschen Bankgewerbe

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nimmt  sie  kein  Geld,  sondern  das  Scheckbuch  mit  und  füllt
an  Ort  und  Stelle  den  Scheck  mit  dem  ausmachenden  Betrage
der  bewirkten  Einkäufe  aus,  sodass  das  lästige  und  zeitraubende ­
  Geldzählen  für  alle  Teile  hinfällig  wird.  Der  Kaufmann, ­
  Handwerker  oder  Buchhändler  präsentiert  seinerseits
die  erhaltenen  Schecks  der  Bank  und  lässt  sich  entweder  den
Betrag  auszahlen,  oder  aber  —  und  das  ist  bereits  mehrfach
der  Fall  —  er  lässt  sich  den  Betrag  auf  seinem  Scheckkonto
gutschreiben.  So  vollziehen  sich,  wenn  erst  eine  breite  Kundschaft ­
  dem  Scheckverkehr  erworben  ist,  ungemein  zahlreiche
kleine  und  grössere  Umsätze,  die  sonst  nur  mittels  des  umständlichen ­
  Barausgleichs  bewirkt  sein  würden,  durch  einfache
Ab-  und  Zuschreibung  in  den  Büchern  der  Bank.  Und  nicht
bloss  die  Umständlichkeit  der  Operation  des  Geldzählens  und
Empfangens,  sondern  auch  die  Gefahr  des  Verlustes 1 ),  Verzählens
  und  Versehens,  welche  so  häufig  die  Ursache  ärgerlicher ­
  Vorkommnisse  sind,  werden  vermieden.  Von  einigem
Belang  kann  unter  Umständen  auch  die  Beweiskraft  des
Schecks  werden.  Wird  einmal  eine  Rechnung,  welche  durch
den  Scheck  bezahlt  ist,  verlegt  oder  irrtümlich  vernichtet  und
es  hat  zugleich  der  Empfänger  gerade  diesen  Posten  in  seinen
Büchern  nicht  gelöscht,  so  dass  der  Betrag  nochmals  gefordert
wird,  so  beweist  der  bei  der  Bank  mindestens  10  Jahre  nach
seiner  Einlösung  aufbewahrte  Scheck  sofort  den  Irrtum.  Natürlich ­
  ist  niemand  gezwungen,  seine  Rechnungen  mittels
Schecks  zu  zahlen;  man  kann  ja  auch  Geld  direkt  von  der
Bank  holen  und  alsdann  die  Rechnungen  bar  bezahlen.  Nur
ist  der  erste  Weg  bequemer  und  um  deshalb  vorzuziehen,  als
l )  Der  vor  kurzer  Zeit  erfolgte  Diebstahl  vonseiten  eines  Kasseboten ­
  bei  der  Seehandlung  gab  Anlass,  die  Frage  aufzuwerfen,  ob  nicht
endlich  einmal  die  Praxis  des  Einzuges  von  Bargeld  geändert  werden
sollte.  Die  Seehandlung,  sowie  andere  Berliner  Banken,  so  wird  der
Frankfurter  Zeitung  vom  26.  Juli  1902  (Erstes  Morgenblatt)  aus  dortigen
Bankkreisen  geschrieben,  halten  noch  immer  an  der  Gepflogenheit  fest,
keine  Schecks  in  Zahlung  zu  nehmen,  sondern  auf  Barzahlung  zu  bestehen. ­
  Neben  der  grösseren  Unsicherheit  sind  die  Bankfirmen  so  genötigt, ­
  für  die  Inkassi  der  Seehandlung  etc.  stets  bare  Gelder  bereit  zu
halten,  während  doch  die  Zahlung  leicht  in  Schecks,  mit  dem  Vermerke
„nur  zur  Verrechnung“  versehen,  erfolgen  könnte.
            
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