Full text : Das Kontokorrentgeschäft im deutschen Bankgewerbe

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dadurch  erst  die  volle  Ausnutzung  des  allgemeinen  volkswirtschaftlichen ­
  Wertes  des  Scheckverkehrs  erzielt  wird  u.  s.  w.“
Die  Bestimmungen  dieser  musterhaft  geleiteten  Anstalt  über
den  Scheckverkehr  lauten:

Bedingungen  fiir  die  Scheckabteilung  der  Oldenburgischen
Spar-  und  Leihbank
1.  Die  Scheckabteilung  ist  an  jedem  Werktage,  mit  Ausnahme  des
Sonnabend  Nachmittag,  von  9  bis  1  Uhr  Vormittags  und  von  3  bis  6  Uhr
Nachmittags  geöffnet.
2.  Jede  Einlage  muss  mindestens  25  Mk.  betragen.  Schecks  (§  6)
dürfen  dagegen  auf  beliebig  kleine  Beträge  —  in  der  Regel  nicht  unter
10  Mk.  —  lauten.  Die  Bank  quittiert  über  jede  Einlage  durch  Unterschrift ­
  eines  Direktors  oder  eines  Prokuristen.
3.  Die  Einlagen  werden  nach  vollen  Tagen  bis  auf  weiteres  mit
2%  P’  a.  verzinst.  Eine  etwa  erforderliche  Aenderung  des  Zinsfusses
wird  den  Einlegern  durch  die  Oldenburgischen  Anzeigen  mitgeteilt.
4.  Die  Zinsenberechnung  erfolgt  an  jedem  Jahresabschlüsse  in  der
Weise,  dass  die  Zinsen  dem  Kapital  zugeschrieben  werden.
5.  Einlagen  bis  zu  1500  Mk.  können  jederzeit  ohne  vorgängige  Kündigung ­
  zurückgefordert  werden 1 ).  Dagegen  kann  die  Bank  bei  Einlagen
von  mehr  als  1500  Mk.  eine  3tägige  Kündigung,  bei  Einlagen  von  mehr
als  3000  Mk.  eine  8tägige  Kündigung,  bei  Einlagen  von  mehr  als
15000  Mk.  eine  14tägige  Kündigung  verlangen.
6.  Zu  Gelderhebungen  müssen  die  von  der  Scheckabteilung  ausgegebenen ­
  Schecks  verwendet  werden.  Jeder  Scheck  muss  vom  Kontoinhaber ­
  selbst  oder  von  seinem  legitimierten  Vertreter  unterzeichnet  sein.
7.  Radierte  oder  vermittelst  Durchstreichens  veränderte  Schecks
werden  nicht  bezahlt.  Dasselbe  gilt  von  solchen  Schecks,  deren  Beträge
das  Guthaben  des  betreffenden  Einlegers  übersteigen.  Falls  eine  Ueberhebung
  des  Kontos  aus  Irrtum  Vorkommen  sollte,  wird  das  Debet,  welches
auf  Verlangen  binnen  3  Tagen  zu  entrichten  ist,  mit  5°/o  Zinsen  berechnet. ­

8.  Der  Kontoinhaber  ist  verpflichtet,  zur  Verhütung  von  Fälschungen
die  Scheckformulare  sorgfältig  aufzubewahren  und  einen  etwaigen  Verlust ­
  derselben  sofort  der  Bank  anzuzeigen.  Alle  Folgen  und  Nachteile
des  Zuwiderhandelns  gegen  diese  Bestimmung,  sowie  der  missbräuchlichen ­
  Verwendung  von  Scheckformularen  trägt  der  Kontoinhaber.  Ebenso

')  Bei  der  bayrischen  Hypotheken-  und  Wechselbank  können  Erhebungen ­
  bis  zu  50  000  Mk.  per  Tag  jederzeit  stattfinden.  Bei  Beträgen
über  50000  Mk.  kann  die  Bank  eine  Kündigung  von  8  Tagen  verlangen.
            
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