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nimmt sie kein Geld, sondern das Scheckbuch mit und füllt
an Ort und Stelle den Scheck mit dem ausmachenden Betrage
der bewirkten Einkäufe aus, sodass das lästige und zeitraubende
Geldzählen für alle Teile hinfällig wird. Der Kaufmann,
Handwerker oder Buchhändler präsentiert seinerseits
die erhaltenen Schecks der Bank und lässt sich entweder den
Betrag auszahlen, oder aber — und das ist bereits mehrfach
der Fall — er lässt sich den Betrag auf seinem Scheckkonto
gutschreiben. So vollziehen sich, wenn erst eine breite Kundschaft
dem Scheckverkehr erworben ist, ungemein zahlreiche
kleine und grössere Umsätze, die sonst nur mittels des umständlichen
Barausgleichs bewirkt sein würden, durch einfache
Ab- und Zuschreibung in den Büchern der Bank. Und nicht
bloss die Umständlichkeit der Operation des Geldzählens und
Empfangens, sondern auch die Gefahr des Verlustes 1 ), Verzählens
und Versehens, welche so häufig die Ursache ärgerlicher
Vorkommnisse sind, werden vermieden. Von einigem
Belang kann unter Umständen auch die Beweiskraft des
Schecks werden. Wird einmal eine Rechnung, welche durch
den Scheck bezahlt ist, verlegt oder irrtümlich vernichtet und
es hat zugleich der Empfänger gerade diesen Posten in seinen
Büchern nicht gelöscht, so dass der Betrag nochmals gefordert
wird, so beweist der bei der Bank mindestens 10 Jahre nach
seiner Einlösung aufbewahrte Scheck sofort den Irrtum. Natürlich
ist niemand gezwungen, seine Rechnungen mittels
Schecks zu zahlen; man kann ja auch Geld direkt von der
Bank holen und alsdann die Rechnungen bar bezahlen. Nur
ist der erste Weg bequemer und um deshalb vorzuziehen, als
l ) Der vor kurzer Zeit erfolgte Diebstahl vonseiten eines Kasseboten
bei der Seehandlung gab Anlass, die Frage aufzuwerfen, ob nicht
endlich einmal die Praxis des Einzuges von Bargeld geändert werden
sollte. Die Seehandlung, sowie andere Berliner Banken, so wird der
Frankfurter Zeitung vom 26. Juli 1902 (Erstes Morgenblatt) aus dortigen
Bankkreisen geschrieben, halten noch immer an der Gepflogenheit fest,
keine Schecks in Zahlung zu nehmen, sondern auf Barzahlung zu bestehen.
Neben der grösseren Unsicherheit sind die Bankfirmen so genötigt,
für die Inkassi der Seehandlung etc. stets bare Gelder bereit zu
halten, während doch die Zahlung leicht in Schecks, mit dem Vermerke
„nur zur Verrechnung“ versehen, erfolgen könnte.