29 —
verkehr verhindert ferner Störungen in der Geldzirkulation,
welche an Tagen grosser Fälligkeiten bei effektiven Zahlungen
eintreten müssten, indem er den Bedarf an metallischen Zahlungsmitteln
mindert. Er veranlasst überdies den Kaufmann,
mit entsprechenden Barguthaben zu arbeiten und befreit ihn
von den Kosten und Gefahren des oftmaligen Geldtransportes
und des damit verbundenen Zinsverlustes. „Die Möglichkeit,
den beliebigen Teil eines Guthabens von einem Tage zum
anderen, ohne jede Gefahr und kostenfrei dem Guthaben eines
Geschäftsfreundes an einem beliebigen anderen deutschen
Bankplatz zuschreiben zu können, darf als das denkbar vollkommenste
Zahlungsmittel bezeichnet werden“ 1 ). Ist nun mit
der Bank, wie dies ja bei der Reichsbank der Fall ist, die
Notenausgabe verbunden, so kann sie das im Wege des Giroverkehrs
zufliessende Bargeld nach geltendem Rechte auch
zur Notendeckung anrechnen. Man verteidigt dies mit dem
Hinweise, dass sich Notenreserven und Giroguthaben nach
entgegengesetzten Richtungen bewegen und deshalb der laufenden
Rechnung * 2 ) auf Girokonto keinerlei gesetzliche Schranken
auferlegt sind. Während der Umsatz auf Girokonto im ersten
Jahre des Bestehens der Reichsbank im Jahre 1876
16711000000 Mk. betrug, belief er sich im Jahre 1902 auf
170 811402 400 Mk, das ist über lOmal so viel als im Jahre
1876. Aus diesen Zahlen ersehen wir, welch 1 gewaltige Zunahme
der Giroverkehr bei der genannten Anstalt erlangt
hat 3 ). Seine Bedeutung für dieses Institut können wir wohl
am besten ermessen, wenn wir die Giroumsätze mit den Gesamtumsätzen
vergleichen:
') Schinkel a. a. O. S. 10.
2 ) Die englische Bezeichnung für Giroverkehr lautet auch current
account.
5 ) Lange Zeit war der Giroverkehr der Reichshank in der Hauptsache
auf die Geschäftswelt beschränkt. Nur langsam befreundeten sich
die Behörden mit ihm. Eine Ausnahme jedoch machte die Reichspostverwaltung,
welche .von der Giroeinrichtung der Bank schon seit 1879
in ausgedehntem Masse Gebrauch machte. Eine erfreuliche Wendung indes
trat seit 1896 ein durch den Anschluss ganzer Gruppen staatlicher
Rassen des Reichs, Preussens und Badens an den allgemeinen Giroverkehr
der Bank.