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Verkehrs in der gebräuchlichen Weise teilzunehmen.“ Derjenige,
der am meisten flüssiges Kapital zur Verfügung hat,
ist der Bankier und daher rührt es auch, wenn der Bankier
an den meisten Kontokorrentverbindungen beteiligt ist. — Hinsichtlich
der Zeitdauer, für welche der Kredit in Anspruch
genommen wird, ist er zu den sogen, kurzfristigen Krediten
zu zählen. Die Zeitdauer, für welche ein solcher Kredit gewöhnlich
gewährt wird, beträgt meist l j± bezw. J /2 Jahr, selten
mehr als ein Jahr. Doch unterscheidet sich der Kontokorrentkredit
von den übrigen kurzfristigen Kreditarten, z. B. vom
Wechsel- und Lombardkredit. Bei den letzteren Kreditgeschäften
wird der Kredit sofort ganz genommen und erst am vereinbarten
Termine wird zurückbezahlt; nicht so beim Kontokorrentkredit.
Hier erfolgt die Verfügung über den eröffneten Kredit
in beliebigen Beträgen und zu beliebigen Zeiten. Auch Rückzahlungen
werden im Laufe der Periode beliebig gemacht.
Durch die Rückzahlung ist der Kreditnehmer trotzdem nicht
gehindert, den Kredit in der ihm eingeräumten Höhe weiter
zu benützen. — Hinsichtlich der Sicherheit, die im Kontokorrent
geleistet wird, kann man sodann zwischen Real- und Personal
kredit unterscheiden. — Es sei auch bei der Kreditgewährung
im Kontokorrent auf den innigen Zusammenhang zwischen beiden
Arten hingewiesen. Während beim Realkredit bei gleichen
Pfandobjekten die Höhe des eingeräumten Kredits nicht immer
dieselbe ist, also die Vertrauenswürdigkeit des Kreditnehmers
eine grosse Rolle spielt, geht anderseits bei Gewährung von
Personalkredit eine sorgfältige Ermittlung über die Vermögenslage
des Kreditsuchenden voraus und dementsprechend wird
auch der zu gewährende Kredit verschieden hoch bemessen.
Wir sehen also, dass auch beim Personalkredit die reale Sicherheit
eine gewisse Rolle spielt. Im Geschäftsleben spricht man
hinsichtlich der Sicherheit, die geleistet wird, von gedecktem,
teilweise gedecktem 1 ) und ungedecktem Kredit. Bei ersterem
wird die Sicherheit bis zur Maximalhöhe, beim teilweise gedeckten
Kredit bis zu einer gewissen Höhe des eingeräumten
') Bis zum Jahre 1901 (inkl.) nahm die Darmstädter Bank diese
Einteilung in ihren Bilanzen vor.