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rungspapiere in Betracht kommen. Fälle, wie beim Warenverkehre,
in welchen ein Geschäftsfreund eine bestimmte Klasse
von Waren abzugeben hat, welche der andere braucht und umgekehrt,
sind hier ebensogut denkbar; ich erinnere nur an das
Effektengeschäft zwischen zwei Bankfirmen. Nach diesen einleitenden
Worten wollen wir uns der Betrachtung der Kreditgewährung
im Kontokorrent und ihres Anwendungsgebietes
zuwenden.
§ 5
Die Kreditgewährung im Kontokorrent und deren
Anwendungsgebiet
Es ist bekannt, dass, wenn jemand einem anderen Kredit
gewährt, er dies tut im Vertrauen, dass die übernommene wirtschaftliche
Verpflichtung vom Schuldner erfüllt werde, also
auch erfüllt werden könne, bezw. erfüllt werden müsse; der
Kreditnehmer lässt sich Kredit, wenn er ihn zum Zwecke der
Produktion benötigt, geben, um seine ökonomische Leistungsfähigkeit
zu erhöhen. Dabei ist nicht immer anzunehmen, dass
der Kreditgeber deshalb finanziell besser gestellt sei, als der
Kreditnehmer. Sehr häufig kommt sogar der umgekehrte Fall
vor. Wenn trotzdem ein solcher Kreditnehmer einen Kredit
in Anspruch nimmt, so tut er dies deshalb, weil er weniger
reich an flüssigem Kapital ist, als der Kreditgeber. Es hat
eben nicht jedermann bei jeder geschäftlichen Transaktion, die
er vornehmen will, so viele disponible Mittel bereit, als er
gerade braucht. Levy drückt dies treffend aus mit folgenden
Worten 1 ); „Nun dürfte es wohl für keinen Kaufmann, wäre er
selbst so reich wie Krösus, ausführbar sein, bei jeder Operation,
die er unternimmt, unmittelbar die Börse bereit zu halten. Es
ist sogar anzunehmen, dass er dazu um so weniger geneigt
sein wird, je reicher er ist und je reicher er sich fühlt. In
diesem Falle braucht auch er Kredit, nicht weil der Stand
seines Vermögens es fordert, sondern um an dem Strome des
') Levy bei Levy-Riesser, Der Kontokorrentvertrag. Freiburgund
Tübingen 1884. S. 95.