48
Summen, die ihnen zur Verfügung stehen, gegen erstklassige
Effekten Vorschüsse noch unter dem Satz der Bank von England
gewähren. — Neben dem Zins wird dann gewöhnlich noch
eine Provision berechnet, besonders für die Inanspruchnahme
der Tätigkeit der Bank 1 ). Dieselbe wird, je nach der Höhe
der geleisteten Sicherheit und der Qualität des Kunden verschieden
hoch bemessen. So teilte mir die Darmstädter Bank
auf meine Anfrage mit, dass sie bei Konten mit Kreditgewährung
gegen Sicherheit — je nach dieser — (h bis x /s °/o, für offenen
Kredit x /* bis 1 j a °/o, bei Konten ohne besondere Kreditgewährung
^2 bis 1 °/oo an Provisionen berechnet. Damit der Satz von
x /2 ®/oo nicht unterboten werde, haben sich die der Berliner
Stempelvereinigung angehörenden Banken zusammengetan und
berechnen ihren Klienten seit 20. März 1900 für jedes in
Berlin ausgeführte Geschäft in allen Dividendenpapieren, sei
es An- oder Verkauf mindestens x /2 °/oo Provision auf den ausmachenden
Betrag und volle Courtage. Die Provision ist bei
jeder Buchung sofort zu belasten. Nur die unmittelbar zum
Ausgleich der Dividendenpapierposten dienenden Kassengegenbeträge
(Zahlungen, Ueberweisungen, Coupons und kurze
Markrimessen) dürfen provisionsfrei behandelt werden. Die
Mindestsätze sollen jedoch nur für den Verkehr mit Bankgeschäften
und den diesen gleichzustellenden Privatpersonen
gelten, für Nichtbankiers soll ein höherer Satz berechnet werden,
damit dem Provinzbankier eine entsprechende Marge gesichert
ist * 2 ). Hier werden also mit geringen Ausnahmen auf beiden
Seiten des Kontos, auf der Debet- und Kreditseite, Provisionen
berechnet, während es sonst zumeist üblich ist, solche bloss
von der stärkeren Seite abzüglich des Saldos, da in demselben
schon Provision enthalten ist, in Anrechnung zu bringen.
Häufig bedingt sich auch der Bankier einen gewissen Mindest-*)
Ausgenommen beim sogen. Metagesch'äft, dem Geschäfte für
gemeinsame Rechnung, bei welchem die Gewährung einer Provision wegfällt.
Hie und da kommt es auch vor, dass bei einzelnen Posten keine
Provision berechnet wird (besonders bei durchlaufenden Posten). Ueber
Provisionsberechnung vgl. auch § 354 des neuen Handelsgesetzb.
2 ) Deutscher Oekonomist vom 17. März 1900 S. 161 ff. Dortselbst
finden sich noch weitere Einzelheiten.