Full text : Das Kontokorrentgeschäft im deutschen Bankgewerbe

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Summen,  die  ihnen  zur  Verfügung  stehen,  gegen  erstklassige
Effekten  Vorschüsse  noch  unter  dem  Satz  der  Bank  von  England ­
  gewähren.  —  Neben  dem  Zins  wird  dann  gewöhnlich  noch
eine  Provision  berechnet,  besonders  für  die  Inanspruchnahme
der  Tätigkeit  der  Bank 1 ).  Dieselbe  wird,  je  nach  der  Höhe
der  geleisteten  Sicherheit  und  der  Qualität  des  Kunden  verschieden ­
  hoch  bemessen.  So  teilte  mir  die  Darmstädter  Bank
auf  meine  Anfrage  mit,  dass  sie  bei  Konten  mit  Kreditgewährung
gegen  Sicherheit  —  je  nach  dieser  —  (h  bis  x /s  °/o,  für  offenen
Kredit  x /*  bis  1 j a  °/o,  bei  Konten  ohne  besondere  Kreditgewährung
^2  bis  1  °/oo  an  Provisionen  berechnet.  Damit  der  Satz  von
x /2  ®/oo  nicht  unterboten  werde,  haben  sich  die  der  Berliner
Stempelvereinigung  angehörenden  Banken  zusammengetan  und
berechnen  ihren  Klienten  seit  20.  März  1900  für  jedes  in
Berlin  ausgeführte  Geschäft  in  allen  Dividendenpapieren,  sei
es  An-  oder  Verkauf  mindestens  x /2  °/oo  Provision  auf  den  ausmachenden ­
  Betrag  und  volle  Courtage.  Die  Provision  ist  bei
jeder  Buchung  sofort  zu  belasten.  Nur  die  unmittelbar  zum
Ausgleich  der  Dividendenpapierposten  dienenden  Kassengegenbeträge
  (Zahlungen,  Ueberweisungen,  Coupons  und  kurze
Markrimessen)  dürfen  provisionsfrei  behandelt  werden.  Die
Mindestsätze  sollen  jedoch  nur  für  den  Verkehr  mit  Bankgeschäften ­
  und  den  diesen  gleichzustellenden  Privatpersonen
gelten,  für  Nichtbankiers  soll  ein  höherer  Satz  berechnet  werden,
damit  dem  Provinzbankier  eine  entsprechende  Marge  gesichert
ist  *  2 ).  Hier  werden  also  mit  geringen  Ausnahmen  auf  beiden
Seiten  des  Kontos,  auf  der  Debet-  und  Kreditseite,  Provisionen
berechnet,  während  es  sonst  zumeist  üblich  ist,  solche  bloss
von  der  stärkeren  Seite  abzüglich  des  Saldos,  da  in  demselben
schon  Provision  enthalten  ist,  in  Anrechnung  zu  bringen.
Häufig  bedingt  sich  auch  der  Bankier  einen  gewissen  Mindest-*)
  Ausgenommen  beim  sogen.  Metagesch'äft,  dem  Geschäfte  für
gemeinsame  Rechnung,  bei  welchem  die  Gewährung  einer  Provision  wegfällt. ­
  Hie  und  da  kommt  es  auch  vor,  dass  bei  einzelnen  Posten  keine
Provision  berechnet  wird  (besonders  bei  durchlaufenden  Posten).  Ueber
Provisionsberechnung  vgl.  auch  §  354  des  neuen  Handelsgesetzb.
2 )  Deutscher  Oekonomist  vom  17.  März  1900  S.  161  ff.  Dortselbst
finden  sich  noch  weitere  Einzelheiten.
            
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