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mit P gefunden. Er beträgt bei 2°/o = 180; bei 3°/o = 120;
bei 4°/o = 90; bei 5°/o = 72; bei 6°/o = 60 u. s. w.
Sehr häufig enthalten die Rechnungsauszüge noch die
Klausel S. E. & Q. 1 ) (sine errore et omissione, salvo errore et
omissione, sauf erreur et omission), d. h. „Irrtum und Auslassung
Vorbehalten“. Damit soll gesagt sein, dass eine irrtümliche
Buchung oder Auslassung eines Postens keiner der
beiden Parteien zum Schaden gereichen soll. Die Klausel enthält
gewissermassen eine Aufforderung an die Gegenpartei,
den Rechnungsabschluss nach dieser Richtung hin zu prüfen.
In rechtlicher Hinsicht, für die Anfechtung eines Kontokorrentauszuges
sind die Buchstaben S. E. & 0. ohne jegliche Bedeutung
und deshalb überflüssig * 2 ).
b) Die progressive Methode 3 )
Die Zinsenberechnung nach der progressiven Methode
geschieht in der Art, dass man die Zinszahlen für alle Posten
von ihrem Verfalltage bis zum Abschlusstage (dem Tage, an
welchem die Rechnung abgeschlossen wird) berechnet. Hierauf
wird der Saldo der Zinszahlen ermittelt und auf die
schwächere Seite derselben eingesetzt. Der Zins wird dann
gefunden durch Division des Zinsdivisors in den Zinszahlensaldo
und auf die Seite gebracht, welche mehr Zinszahlen
aufweist. Nach der üblichen Berechnung von Provision und
Spesen wird der Kapitalsaldo festgestellt und in die schwächere
Kapitalseite eingestellt, die Rechnung abgeschlossen und der
Kapitalsaldo auf neue Rechnung vorgetragen (Beispiel I). Werden
Posten nach dem Abschlusstage fällig, so müssen sie auf
diesen Tag zurückdiskontiert werden. Die Zinszahlen aus
solchen Posten sind negative Zinszahlen oder Diskontzahlen,
und werden zum Unterschiede von den anderen gewöhnlich
mit roter Tinte geschrieben (im Beispiel III sind sie durch
fetten Druck gekennzeichnet). Da ,#ber Diskontzahlen entJ
) Vgl. die angeführten Beispiele S. 84 ff.
2 ) Vgl. besonders: Entscheidung des Reichsoberhandelsgerichts. III.
S. 426; XI. S. 274 ff.
3 ) Sie wird auch deutsche oder direkte Methode genannt.