Einleitung
§ i
Begriff und Formen der laufenden Rechnung
Der Name Kontokorrent 1 ) stammt aus dem Italienischen
(von il conto corrente, d. h. die laufende Rechnung) und rührt
wohl von der Art und Weise her, in der die einzelnen Geschäfte
verbucht werden. Die aus der Verbindung zwischen
zwei Personen hervorgehenden Geschäfts Vorfälle werden nicht
sogleich nach ihrer Entstehung von ihnen reguliert, sondern
sie werden in der Reihenfolge, in der sie sich ergeben, gebucht
und erst nach Ablauf einer gewissen Periode wird
der Stand der gegenseitigen Beziehungen festgestellt, d. h.
es wird ermittelt, wie viel der eine dem anderen per Saldo
schuldig ist * 2 ). Die einzelnen Posten nennt man gewöhnlich
Buchguthaben, bezw. Buchschulden, je nachdem sie vom Standpunkte
des Gläubigers oder Schuldners aus betrachtet werden;
auch der Name „Buchkredite“ findet sich häufig in diesem
Sinne. Man versteht darunter ein Forderungsverhältnis, bei
welchem die Beurkundung durch die Buchführung eines oder
beider Kontrahenten ermöglicht werden kann. Die Formen,
in denen die laufende Rechnung zur Anwendung gelangt, sind
sehr mannigfach gestaltet. So ist es z. B. möglich, dass der
Kunde bei der Bank ein Guthaben hält und dasselbe innerhalb
einer gewissen Periode in beliebigen Beträgen abhebt;
er kann, wenn er überflüssige Summen zur Verfügung hat,
') In der Literatur findet sich die Bezeichnung „der“ und „das“
Kontokorrent.
2 ) Im Gegensätze zum Kontokorrentgeschäft steht das Geschäft mit
der sogen. Laufkundschaft, das man auch Tafelgeschäft nennt.
Buff, Das Kontokorrentgeschäft im deutschen Bankgewerbe 1