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diese wieder einlegen und entnehmen u. s. w. Es kann auch
der Pall eintreten, dass sich der Kunde hei der Bank einen
Kredit bis zu einem gewissen Maximalbetrage einräumen lässt;
er hebt davon Teilbeträge ab (eventuell die ganze Summe),
macht vielleicht Rückzahlungen, um dann unter Umständen
wieder Abhebungen zu machen. Oder aber der Kunde hält
bei der Bank ein Guthaben und braucht plötzlich einen
grösseren Betrag als sein Guthaben ausmacht; er wird infolgedessen
„überdisponieren“. Es ist aber auch die Möglichkeit
vorhanden, dass sich jemand einen Kredit bis zu einem gewissen
Maximalbetrage eröffnen lässt; infolge unerwarteten
Eingangs von Zahlungen ist er in die Lage versetzt worden,
den Kredit des Bankiers nicht mehr in Anspruch nehmen zu
müssen; er kann vielmehr noch überflüssiges Geld deponieren.
Da in den beiden zuletzt genannten Formen die Schuldnerbezw.
Gläubigereigenschaft wechselt, könnte man sie der Vereinfachung
halber auch „Kontokorrent mit wechselnder Rolle“
nennen. Hiemit sind jedoch noch nicht sämtliche Formen der
laufenden Rechnung aufgezählt. Der Kunde beauftragt z. B.
eine Bank, für ihn gewisse Geschäfte auszüführen, ohne sich
von ihr einen Maximalkredit einräumen zu lassen. Er beauftragt
z. B. seine Bank zum kommissionsweisen An- und Verkauf
von Effekten oder der Bankier betraut eine Bank, die
sich an einem anderen Börsenplätze befindet (an welchem er
keine Filiale besitzt), damit, für seine Rechnung Aufträge abzuwickeln,
welche bloss an der betreffenden Börse ausgeführt
werden können. Bei dieser Form sehen wir häufig die
Schuldner- bezw. Gläubigereigenschaft wechseln. Es kommt
sodann vor, dass zwei Firmen, besonders Banken, an verschiedenen
Plätzen sich gegenseitig Geschäftsaufträge erteilen,
wodurch sie gegeneinander Forderungen erwerben. In beiden
genannten Fällen ist von einer Kreditverabredung nicht die
Rede; aber in beiden Fällen wird doch Kredit gewährt, sei es
einseitig oder nach beiden Seiten, selbst wenn die Kreditgewährung
bloss einige Stunden dauert. — Die vorgeführten
Formen lassen sich in solche einteilen, welche dem Zahlungsverkehre
oder der ZahlungsVermittlung, und in solche, welche
dem Kreditverkehre dienen. Es verdient gleich hier hervor-