Full text : Die Arbeiterfrage in der Südrussischen Landwirtschaft

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Der  Grund  und  Boden  besteht  grösstenteils  ans  kulturfähigem  Land.
89—95  Prozent  des  gesamten  Areals  sind  in  den  einzelnen  Gouvernements ­
  zum  Ackerbau  geeignet.
Was  die  Verteilung  des  Baulandes  auf  die  verschiedenen  Gruppen
von  Besitzern  anbetrifft,  so  war  sie  im  Jahre  1892  folgende:  Auf  den
Privatgrundbesitz  fiel  40,4  Prozent  des  gesamten  kulturfähigen  Bodens,
auf  den  bäuerlichen  Besitz  47,8  Prozent  und  auf  den  fiskalischen  Besitz
11,8  Prozent.  Mit  Ausnahme  des  Dongebietes,  wo  besondere  historische
Ereignisse  dem  Fiskus  relativ  viel  Land  in  Besitz  gegeben  haben,  besitzt
der  Fiskus  in  ganz  Neurussland  einen  ziemlich  geringen  Teil  des  gesamten
Baulandes.  Einen  relativ  grösseren  Teil  bildet  das  dem  Fiskus  und  der
Krone  gehörige  Land  auch  im  Gouvernement  Cherson  und  in  Taurien,
wo  die  Mitglieder  der  Dynastie  grössere  Güter  besitzen.
Was  das  dem  Bauernstände  gehörende  Land  betrifft,  so  beträgt  es
den  grössten  Teil  des  Grundeigentums.  In  einigen  Gouvernements,  wie
z.  B.  Cherson  und  Taurien,  weicht  das  Gemeindeland  dem  Privatgrundbesitze.
  In  den  anderen  aber  beträgt  es  mehr  als  die  Hälfte  des  gesamten
kulturfähigen  Landes.
Durch  die  starke  Ausdehnung  des  Privatgrundbesitzes  werden  in
den  neurussischen  Gouvernements  zum  Teil  die  Grösse  und  Systeme  der
Betriebe  und  die  Art  der  Bodenbenützung,  namentlich  die  Produktion  für
den  Absatz  bedingt.  So  fällt  bei  einer  Klassifizierung  der  Gesamtflächen
des  Bodens  je  nach  der  Art  der  Bodenbenutzung  ein  grosser  Prozentteil ­
  auf  das  Ackerland  und  ein  relativ  kleiner  Teil  auf  Weide-  und
Wiesenland.
Die  verhältnismässig  hohen  Getreidepreise  bewegen  die  Grundherren
zur  fortwährenden  Vergrösserung  des  Ackerlandes,  da  dieses  bei  den
günstigen  Absatzgelegenheiten  beim  Getreide  die  besten  Kenten  bringt.
Das  charakteristische  Merkmal  der  neurussischen  Landwirtschaft
ist  die  primitive  Technik  des  Ackerbaues.  Reiche  Fruchtbarkeit  des
Bodens,  dünne  Bevölkerung,  grosse  unbevölkerte  Flächen  des  unbebauten
Bodens,  günstige  Absatz-  und  Verkehrsverhältnisse  —  dies  alles  war  es,
was  der  Konservierung  einer  primitiven  Ackerbautechnik  den  günstigen
Boden  gab.  Nur  dort,  wo  es  eine-  kapitalistische  Wirtschaft  gibt,  wo  der
Landwirt  nicht  nur  einen  möglichst  grossen  Ertrag,  sondern  auch  die
Schonung  der  Bodenschätze  anstrebt,  entschliesst  man  sich  zur  Anwendung ­
  von  verschiedenen  Verbesserungen  der  Ackerbausysteme.  Bis  zur
letzten  Zeit  herrschte  in  den  südrussischen  Gouvernements  wilde  Feldgraswirtschaft, ­
  jetzt  ist  sie  durch  die  Drei-,  höchstens  Vierfelderwirtschaft
ersetzt.  Bis  zum  Ende  der  sechziger  Jahre  waren  die  südrussischen
            
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