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hungrigen und von dem langen Warten auf Arbeit ermüdeten Arbeiter
für einmal gutes Essen und viel Schnaps sich für niedrige Löhne ver
dingen. In einigen Fällen werden den Arbeitern ihre Joppen genommen als
Unterpfand, dass sie in die Gutswirtschaft kommen. Am häufigsten aber
werden ihnen die Pässe genommen. Einige Agenten machen sich einen
Beruf aus der Werbung der Arbeiter auf den Märkten, manche verstehen
noch einen guten Verdienst herauszuschlagen. Sie dingen die Arbeiter
zuerst für einen höheren Lohn und ziehen sich dafür von allen Arbeitern
einige Rubel ein, dann übergeben sie diese Arbeiter einem anderen Ar
beitgeber, um von diesem auch belohnt zu werden. So vollzieht sich
ein Handel mit Menschen, wie zur Zeit der Leibeigenschaft.
Aber auch diese Methoden werden immer mehr durch die gewöhn
lichen Vertragsabschlüsse verdrängt. Ein steigendes Verständnis für ihre
Interessen ermöglicht den Bauern, sich gegen die verschiedenen Prak
tiken der Ausbeutung und Uebervorteilung seitens der Arbeitgeber zu
wehren.
Sind die Arbeiter gedungen und auf die Gutswirtschaft gebracht,
so beginnt für sie jetzt eine reine Leidenszeit. Wie die Nahrungszustände
und Wohnungsverhältnisse sind und wie es mit der Arbeitszeit auf den
Latifundien steht, haben wir schon im vorangehenden Kapitel gesehen.
Jetzt haben wir nur die rechtliche Stellung des Landarbeiters zu er
örtern.
Es gibt zweierlei Arbeitsverträge, schriftliche und mündliche. Die
ersten kommen seltener vor. Die meisten Arbeiter sind Analphabeten.
Aber da die Arbeitgeber die schriftlichen Verträge immer nur zu ihren
Gunsten auszulegen verstehen, so verzichten auch die des Schreibens
kundigen Arbeiter auf die schriftlichen Arbeitsverträge. Dazu kommt
noch, dass das Gesetz vom 12. Juni 1886 keine bestimmte Vorschrift
darüber festsetzt.
Die schriftlichen Verträge werden am meisten nur mit den ge
lernten oder mit den Jahresarbeitern, auch mit dem Gesinde, abge-
schlosen. (Im Anhang wird ein solcher Vertrag als Beispiel aufgeführt.)
Beim Verdingen der Arbeiter auf den Arbeitsmärkten ist es sogar un
möglich, schriftliche Verträge mit mehreren Dutzenden, oft auch mit Hun
derten von Arbeitern abzuschliessen. Die Tagelöhner werden meistens
nur für 1—2 Wochen gedungen, sodass die Abfassung schriftlicher Ver
träge als Zeitverlust betrachtet wird.
Folgendes Bild wird uns über das Verdingen der Arbeiter ent
worfen: «Eine Masse von Arbeitern umringt den Agenten und über die
Köpfe hinüber übergibt einer nach dem andern seinen Pass. Die Pässe