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Für Beteiligung an Streiks werden die Arbeiter mit Gefängnis von
6 Monaten bis zu einem Jahre, oder mit 3 Monaten Haft bestraft. Auf
die Agitation zu einem Streik steht Gefängnishaft von 2 -8 Monaten, auf
die Boykottierung der Streikbrecher Gefängnis von 4—16 Monaten.
So führt das Gesetz vom 15. April 1906 nicht nur keine Verbesse
rungen für die Landarbeiter ein, sondern verschlimmert sogar nur ihre
Lage, indem es sie jeder Möglichkeit, ihre Interessen zu schützen, beraubt.
Es ist nicht zu bezweifeln, dass das neue Gesetz, das von der Presse
schon «Zuchthausgesetz» genannt, die Streiks der Landarbeiter und die
Entwickelung der ländlichen Arbeiterbewegung nicht im Geringsten hemmen
kann. Die politische und geistige Entwickelung der Arbeiterklasse wird
alle Zuchthausverhältnisse der russischen Bauernschaft, wie des ganzen
Volkes überhaupt, hinwegfegen.