Full text: Die Arbeiterfrage in der Südrussischen Landwirtschaft

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Für Beteiligung an Streiks werden die Arbeiter mit Gefängnis von 
6 Monaten bis zu einem Jahre, oder mit 3 Monaten Haft bestraft. Auf 
die Agitation zu einem Streik steht Gefängnishaft von 2 -8 Monaten, auf 
die Boykottierung der Streikbrecher Gefängnis von 4—16 Monaten. 
So führt das Gesetz vom 15. April 1906 nicht nur keine Verbesse 
rungen für die Landarbeiter ein, sondern verschlimmert sogar nur ihre 
Lage, indem es sie jeder Möglichkeit, ihre Interessen zu schützen, beraubt. 
Es ist nicht zu bezweifeln, dass das neue Gesetz, das von der Presse 
schon «Zuchthausgesetz» genannt, die Streiks der Landarbeiter und die 
Entwickelung der ländlichen Arbeiterbewegung nicht im Geringsten hemmen 
kann. Die politische und geistige Entwickelung der Arbeiterklasse wird 
alle Zuchthausverhältnisse der russischen Bauernschaft, wie des ganzen 
Volkes überhaupt, hinwegfegen.
	        
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