Full text : Die Arbeiterfrage in der Südrussischen Landwirtschaft

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Für  Beteiligung  an  Streiks  werden  die  Arbeiter  mit  Gefängnis  von
6  Monaten  bis  zu  einem  Jahre,  oder  mit  3  Monaten  Haft  bestraft.  Auf
die  Agitation  zu  einem  Streik  steht  Gefängnishaft  von  2  -8  Monaten,  auf
die  Boykottierung  der  Streikbrecher  Gefängnis  von  4—16  Monaten.
So  führt  das  Gesetz  vom  15.  April  1906  nicht  nur  keine  Verbesserungen ­
  für  die  Landarbeiter  ein,  sondern  verschlimmert  sogar  nur  ihre
Lage,  indem  es  sie  jeder  Möglichkeit,  ihre  Interessen  zu  schützen,  beraubt.
Es  ist  nicht  zu  bezweifeln,  dass  das  neue  Gesetz,  das  von  der  Presse
schon  «Zuchthausgesetz»  genannt,  die  Streiks  der  Landarbeiter  und  die
Entwickelung  der  ländlichen  Arbeiterbewegung  nicht  im  Geringsten  hemmen
kann.  Die  politische  und  geistige  Entwickelung  der  Arbeiterklasse  wird
alle  Zuchthausverhältnisse  der  russischen  Bauernschaft,  wie  des  ganzen
Volkes  überhaupt,  hinwegfegen.
            
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