Full text : Die Arbeiterfrage in der Südrussischen Landwirtschaft

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scher  Landwirtschaft  erfüllt  sind,  finden  wir  den  Pächter.» 1 )  Diese  Worte
Sombarts  passen  vollständig  auf  die  neurussischen  Gouvernements.  Die
grossen  Gutswirtschaften  einerseits  und  der  Umstand,  dass  meistens  nicht
Lust  und  Fähigkeit,  eine  Gutswirtschaft  zu  führen,  sondern  entweder  ein
Standesvorrecht  oder  überhaupt  eine  Zufälligkeit  den  Grossgrundbesitzer
diesen  Beruf  ergreifen  lassen,  machen  die  Entstehung  des  Pachtsystems
unumgänglich. 2 )  In  den  neurussischen  Gouvernements  finden  wir  daher
eine  starke  Entwicklung  des  Pachtsystems.
Die  Bewirtschaftung  der  Gutswirtschaft  kommt  in  Neurussland  in
dreierlei  Form  vor:  in  der  Form  der  Selbstbewirtschaftung  (zu  dieser
Form  gehört  auch  die  Bewirtschaftung  durch  die  Administration),  in  der
Form  einer  Pacht,  langfristiger  oder  einjähriger,  in  Neurussland  kurz
«Uebernahme»  genannt.  Die  letzte  Form  der  Pacht  geschieht  in  der
Regel  pro  1  Dess.  und  kommt  nur  für  die  Kleingrundbesitzer  in  Betracht.
Es  sind  mehr  die  Bedürfnisse  seitens  der  Pächter  als  die  seitens
der  Gutsherren,  die  diese  Form  der  Bewirtschaftung  des  Landes  hervorrufen.
  Die  Pächter  sind  unter  den  Bauern  gewöhnlich  die  Kleinbesitzer,
am  meisten  diejenigen,  deren  Besitz  schon  an  der  Grenze  der  Besitzlosigkeit ­
  steht.  Eine  grosse  Not  an  Land  und  an  Geld  und  Unsicherheit
der  gesamten  Lage  ihrer  Wirtschaft  gestattet  ihnen,  das  Land  nur  auf
ein  Jahr  zu  übernehmen;  ausserdem  will  auch  der  Gutsherr  das  Risiko
der  Verpachtung  nur  auf  ein  Jahr  übernehmen.  Eine  solche  Pacht  wird
zu  einer  «Nährpacht»,  da  der  das  Land  übernehmende  bäuerliche  Kleinbesitzer ­
  durch  die  Zupachtung  sein  Ackerland  nur  zum  Zwecke  des  eigenen
Unterhaltes  vergrössern  will.  Je  mehr  es  in  einer  Gegend  besitzlose
Bauern  gibt,  desto  dringender  wird  die  Nachfrage  nach  einer  solchen
«Landübernahme»  (Sjemka).  Durch  eine  starke  Nachfrage  werden  die
Bodenpreise  bis  zum  Aeussersten  erhöht,  so  dass  der  Pachtschilling  auch
den  Arbeitslohn  der  Bauern  verschlingt.  In  der  russischen  Literatur
wird  eine  solche  einjährige  Kleinpacht  «Hungerpacht»  genannt.  Die
Form  der  Verpachtung  hat  in  Neurussland  ihre  Geschichte.  Durch  die
Aufhebung  der  Leibeigenschaft,  die  in  ganz  Russland  den  Gutsbesitzern
die  unentgeltlichen  Arbeitskräfte  entzog,  haben  die  Gutswirtschaften  in
den  südrussischen  Gouvernements  viel  weniger  als  in  den  übrigen  Gouvernements ­
  Russlands  gelitten.  Es  erklärt  sich  dadurch,  dass  in  den
neurussischen  Gouvernements  die  Gutsbesitzer  durch  die  grossen  Umfänge ­
  ihrer  Wirtschaften  genötigt  waren,  auch  vor  der  Aufhebung  der
b  Sombart:  Die  deutsche  Volkswirtschaft  im  XIX.  Jahrhundert,  S.  386.
2 )  Vgl  v.  d.  Goltz:  Landwirtschaft,  I.  Teil,  in  Schönbergs  Handbuch  der  politischen
Oekonomie,  II.  Ausg.  Bd.  II.  S.  108.
            
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