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W. G. H. Frh. von Reiswitz.
Bestehende
Arbeitgeber-Ver
stehenden Wahlrecht hervorgegangener deutscher Reichstag
zur Bekämpfung der von der Sozialdemokratie und ihren
Organisationen ausgehenden rechtlosen Zustände mitwirken
wird, selbst wenn die verbündeten Regierungen geneigt sein
sollten, zu diesem Zwecke nochmals gesetzgeberisch vorzugehen.
Zweitens ist eine solche Geneigtheit ebenso wenig zu
verwerten wie die Zustimmung des Reichstages, da die
sozialpolitische Gesetzgebung der verbündeten Regierungen
eine mehr und mehr die Sozialdemokratie begünstigende
Richtung eingeschlagen hat und verfolgt.«*) Die aus dieser
Erkenntnis resultierende Notwendigkeit der Selbsthülfe der
Arbeitgeberschaft reichte indessen, da sie immerhin nur
sporadisch auftrat, nicht aus, um der zunehmenden Verschlimmerung
der Lage Einhalt zu tun.
Allerdings stellten Vereinigungen von der Art des »Gesamtverbandes
deutscher Metallindustriellen«, des »Arbeitgeberverbandes
Hamburg-Altona«, des »Bergisch-Märkischen Arbeitgeberverbandes«,
des »Bundes der Arbeitgeberverbände
Berlins« u. a. m. ragende Felsen dar, an denen sich die
hochgehendenWogen der Ausstandsbewegung brechen mussten.
Aber solche Vereinigungen bildeten sich eben nur in den
einzelnen Industriezentren, den besonderen Tummelplätzen
der gewerkschaftlichen Agitation. Dadurch, dass sich diese
Agitation nunmehr über das ganze Land verbreitet hat,
stellte es sich natürlich als eine Notwendigkeit heraus, auch in
geeigneter Weise für den Schutz der Unternehmer zu sorgen, die
solcher Hilfeleistungen bisher nicht teilhaftig geworden waren.
In Verfolg dieser Idee war die »Deutsche Arbeitgeber-Zeitung«
mit dem über eine reiche Erfahrung verfügenden Arbeitgeberverband
von Hamburg-Altona schon seit dem Jahre 1902
lebhaft für die Gründung von lokalen Streikabwehrver-*)
Möglich ist es ja, wenn auch nicht gerade wahrscheinlich, dass die
gegenwärtig im Schwünge befindliche Agitation gegen das bestehende
Reichstagswahlrecht mit der Zeit wirklich zu einer Verminderung des Einflusses
der Sozialdemokratie auf die Arbeiter führt. Jedenfalls können die
Arbeitgeber mit einer solchen Möglichkeit zurzeit noch nicht rechnen.