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die Company unter dem Druck der Verhältnisse dazu
verstehn, in dieser Einrichtung Aenderungen vorzunehmen.
Dass die vorsichtige Politik auch ihre guten Seiten
hatte, zeigte sich 1720, im „Südseejahr.”
Damals hatte ein wildes Spekulationsfieber alle Welt
ergriffen: In Frankreich schmiedete John Law seine berüchtigten
Projekte und in England tat sich die Südseecompany
auf.
Eine Anzahl Kaufleute erhielt ein Monopol für den
Handel der Südsee. Sie sorgten für die Verbreitung der
absurdesten Gerüchte über den Reichtum der Südseeländer
und den Gewinn des Handels in diesen, Gebieten;
ihre Aktien wuchsen täglich, und als sich schliesslich
die Südseecompany bereit erklärte, die Staatsschuld, im
Werte von 30 Millionen Pf. auf sich zu nehmen, da stieg
ihr Kredit ins Unglaubliche, und man drängte sich geradezu
von allen Seiten herbei, um Aktien zu erhalten.
Es war kein Zweifel: Das Kreditgeschäft brachte viel
ein. Auch die Hudsonsbay - Company sah das schliesslich
ein, und nun fing man auch hier an, zu spekulieren. 41 )
Es wurde vorgeschlagen, den Grundstock aufs neue
zu verdreifachen und in 945 Aktien ä 100 Pf. zu teilen.
Dies ward mit Beifall aufgenommen und auch ausgeführt.
Bis dahin war die Massregel nicht zu tadeln, jetzt
ging man a ber weiter. Es wurde vorgeschlagen, den
Wert des Grundkapitals auf 378000 Pf. anzugeben, und
in 3780 Aktien ä 100 Pf. einzuteilen. Um das Einlaufen
des Geldes zu sichern,bestimmte man,keiner solle zum Gouverneur
der Company, oder in den Ausschuss gewählt
werden können, der nicht mindestens 18 Aktien angekauft
und keiner solle eine Stimme haben, wenn er nicht 9
Aktien besitze. Das widersprach aber einem Statut des
Charter, das ausdrücklich bestimmte, jeder, der 100 Pf.
eingezahlt habe, sollte eine Stimme haben.
41 ) Robson Appendix I S. 43 ff., Willson 1 262 ff.