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Europa.
Frankreich.
Freiwilliger Zusammenschluß der Kaufleute und staatliche
Organisation der Handelsinteressenvertretung haben in Frank
reich ungefähr gleichzeitig zur Bildung von Handelskammern
geführt, welche für die meisten Nachbarländer vorbildlich
gewesen sind.
Im Jahre 1599 schlossen sich die Kaufleute von
Marseille zur Wahrung ihrer gemeinsamen Interessen zu
sammen und bildeten eine- freie Organisation. Etwa gleich
zeitig gründete König Heinrich IV. eine französische Chambre
superieure du Commerce zur Beratung und Begutachtung der
auf den Handel bezüglichen Gesetze. Als letztere bald wieder
ihre Tätigkeit einstellte, wurde sie unter Ludwig XIII. im Jahre
1616 auf Ersuchen der Kaufleute wiederhergestellt und 1664
und 1700 auf breitere Grundlagen gestellt. Zur Unter
stützung dieses Zentralorgans einer kommerziellen Interessen
vertretung wurden 1700—1701 in Frankreich 10 lokale Handels
kammern errichtet, welche die Aufgabe hatten, die Regierung
von den Wünschen und Bedürfnissen der Handels- und Gewerbe
welt in Kenntnis zu setzen. Die Organisation der Kammern
war, den Verhältnissen der einzelnen Plätze Rechnung tragend,
verschieden; ihre Kosten wurden von der Stadt ihres Sitzes oder
von der Provinz ihres Wirkungskreises gedeckt.
Im Jahre 1791 wurden die Kammern und die Zentralstelle
unterdrückt; letztere aber erwies sich als unentbehrlich und wurde
noch im gleichen Jahre restituiert. Fast alle, ihrer offiziellen
Stellung beraubten Handelskammern blieben als freie Vereini
gungen in Tätigkeit, bis auch sie im Jahre 1803 wieder in ihre
alte Stellung eingesetzt wurden. Im gleichen Jahre wurden als
rein begutachtende Organe für die Fragen des Gewerbes die Cham-
bres consultatives des Arts et Manufactures neben den Handels
kammern errichtet. Im Jahre 1880 wurde beim Ministerium ein
Comite consultatif des Arts et Manufactures begründet.
Es bestehen also jetzt in Frankreich vier verschiedene Arten üebersieht aber
von Organen zur Vertretung der Handels- und Gewerbeinteresseu. Organisation.
Der Handel und die Schiffahrt finden ihre Vertretung in den
Handelskammern, welche eine reiche gutachtliche und Ver
waltungstätigkeit ausüben. Das Gewerbe (Industrie und Hand
werk) wird ebenfalls von den Handelskammern vertreten,