Full text : Die Handelskammern

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Europa.
Frankreich.
Freiwilliger  Zusammenschluß  der  Kaufleute  und  staatliche
Organisation  der  Handelsinteressenvertretung  haben  in  Frankreich ­
  ungefähr  gleichzeitig  zur  Bildung  von  Handelskammern
geführt,  welche  für  die  meisten  Nachbarländer  vorbildlich
gewesen  sind.
Im  Jahre  1599  schlossen  sich  die  Kaufleute  von
Marseille  zur  Wahrung  ihrer  gemeinsamen  Interessen  zusammen ­
  und  bildeten  eine-  freie  Organisation.  Etwa  gleichzeitig ­
  gründete  König  Heinrich  IV.  eine  französische  Chambre
superieure  du  Commerce  zur  Beratung  und  Begutachtung  der
auf  den  Handel  bezüglichen  Gesetze.  Als  letztere  bald  wieder
ihre  Tätigkeit  einstellte,  wurde  sie  unter  Ludwig  XIII.  im  Jahre
1616  auf  Ersuchen  der  Kaufleute  wiederhergestellt  und  1664
und  1700  auf  breitere  Grundlagen  gestellt.  Zur  Unterstützung ­
  dieses  Zentralorgans  einer  kommerziellen  Interessenvertretung ­
  wurden  1700—1701  in  Frankreich  10  lokale  Handelskammern ­
  errichtet,  welche  die  Aufgabe  hatten,  die  Regierung
von  den  Wünschen  und  Bedürfnissen  der  Handels-  und  Gewerbewelt ­
  in  Kenntnis  zu  setzen.  Die  Organisation  der  Kammern
war,  den  Verhältnissen  der  einzelnen  Plätze  Rechnung  tragend,
verschieden;  ihre  Kosten  wurden  von  der  Stadt  ihres  Sitzes  oder
von  der  Provinz  ihres  Wirkungskreises  gedeckt.
Im  Jahre  1791  wurden  die  Kammern  und  die  Zentralstelle
unterdrückt;  letztere  aber  erwies  sich  als  unentbehrlich  und  wurde
noch  im  gleichen  Jahre  restituiert.  Fast  alle,  ihrer  offiziellen
Stellung  beraubten  Handelskammern  blieben  als  freie  Vereinigungen ­
  in  Tätigkeit,  bis  auch  sie  im  Jahre  1803  wieder  in  ihre
alte  Stellung  eingesetzt  wurden.  Im  gleichen  Jahre  wurden  als
rein  begutachtende  Organe  für  die  Fragen  des  Gewerbes  die  Chambres
  consultatives  des  Arts  et  Manufactures  neben  den  Handelskammern ­
  errichtet.  Im  Jahre  1880  wurde  beim  Ministerium  ein
Comite  consultatif  des  Arts  et  Manufactures  begründet.
Es  bestehen  also  jetzt  in  Frankreich  vier  verschiedene  Arten  üebersieht  aber
von  Organen  zur  Vertretung  der  Handels-  und  Gewerbeinteresseu.  Organisation.
Der  Handel  und  die  Schiffahrt  finden  ihre  Vertretung  in  den
Handelskammern,  welche  eine  reiche  gutachtliche  und  Verwaltungstätigkeit ­
  ausüben.  Das  Gewerbe  (Industrie  und  Handwerk) ­
  wird  ebenfalls  von  den  Handelskammern  vertreten,
            
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