Full text : Die Handelskammern

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Mitglieder

Republik
Mexiko.

Offizielle
Handelskammer. ­


Aufgaben.

Januar,  und  zwar  seit  1892  stets  in  Washington  statt.  Die
Berichte  über  die  Verhandlungen  werden  publiziert.
Unter  den  Leistungen  des  National  Board  of  trade  ist  besonders
zu  erwähnen,  daß  er  zur  Gründung  eines  eigenen  Handelsministeriums ­
  in  der  Union  den  Anlaß  gegeben  hat,  nachdem  bis
dahin  die  Fürsorge  für  die  Interessen  des  Handels  ausschließlich
den  einzelstaatlichen  Negierungen  anvertraut  gewesen  war.
Das  National  Board  of  trade  umfaßte  im  Jahre  1904  38
lokale  Handelsvertretungen  und  10  nationale  Fachverbände.  Es
vertritt  vorwiegend  den  Osten  der  Vereinigten  Staaten;  der
Westen  hält  sich  von  ihm  mehr  zurück.

Mexiko.
In  Mexiko  bestehen  neben  einer  französischen  und  einer  italienischen ­
  Auslandshandelskammer  in  der  Hauptstadt  und  in  den
Hauptplätzen  des  Innern  nationale  Handelskammern,  welche
keinerlei  offiziellen  Charakter  tragen.  Zur  Erleichterung  der
Beziehungen  zwischen  den  einzelnen  Kammern  besteht  in  der
Hauptstadt  Mexiko  eine  Confederation  Mercantil,  in  welcher  die
Handelskammern  des  Landes  sich  durch  zwei  in  der  Stadt  Mexiko
wohnende  Delegierte  vertreten  lassen.  Diese  Delegierten  übermitteln ­
  von  Zeit  zu  Zeit  der  Confederation  Mercantil  lokale
Fragen,  um  deren  weitere  Vermittlung  bei  der  Regierung  dafür
in  Anspruch  zu  nehmen.
Auch  die  Confederation  Mercantil  besitzt  bisher  keinen  offiziellen ­
  Charakter.  Sie  verhandelt  aber  seit  längerer  Zeit  mit
der  Regierung  über  die  Anerkennung  als  amtliche  Handelsvertretung ­
  und  hat  neue  Statuten  entworfen.  Es  soll  begründete
Aussicht  vorhanden  sein,  daß  die  Regierung  mit  geringen  Modifikationen ­
  die  Statuten  akzeptieren  und  der  Confederation  einen
offiziellen  Charakter  erteilen  wird.
Wenn  dies  geschieht,  wird  die  Confederation  Mercantil  als
offizielle  Handelskammer  eine  Korporation  mit  freiwilligem  Beitritt ­
  der  Mitglieder  sein;  sie  soll  sich  von  jeder  Politik  fernhalten.
Der  Statutenentwurf  enthält  folgende  Bestimmungen:
Die  Handelskammer  hat  die  Aufgabe,  in  jeder  Weise
Handel  und  Industrie  zu  fördern  und  die  Regierung  mit
Vorschlägen  und  Anregungen  aller  Art  zu  unterstützen,  besonders
bei  den  gesetzgeberischen  Arbeiten.  Sie  will  ein  Handelsmuseum
mit  einer  permanenten  Warenausstellung  gründen,  und  in  ihrem
Bureau  ihren  Mitgliedern  und  anderen  Interessenten  Informationen
und  Auskünfte  in  Handelsangelegenheiten  erteilen.  Sie  will  auf
eine  Vereinheitlichung  der  Handelsgebräuche  hin  wirken  und  durch
ihren  Verwaltungsrat  auf  Anruf  als  Schiedsgericht  fungieren.
            
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