Full text : Die Handelskammern

Centro
Commercial  de
Importadores  y
Mayoristas.

jährlich  fünf  oder  vier  auf  zwei  Jahre  gewählt  werden.  Drei
Kammermitglieder,  darunter  der  Präsident,  müssen  Bürger  der
Bepublik  Uruguay  sein.  Die  Mandate  müssen  angenommen  werden.
Die  Kammer  hält  allwöchentlich  eine  Sitzung  ab;  sie  ist  bei  Anwesenheit ­
  von  fünf  Mitgliedern  beschlußfähig.
Der  Handelskammer  obliegt  die  gesamte  Vertretung  des
Centro  Commercial.  Insbesondere  sorgt  sie  für  Erleichterung
des  Börsenverkehrs  durch  Verbesserung  des  telegraphischen  Nachrichtendienstes ­
  und  durch  Beaufsichtigung  der  Makler.  Sie  ernennt ­
  Kommissionen,  welche  die  Handelsgebräuche  der  verschiedenen ­
  Branchen  feststellen.  Diese,  sowie  richterliche  Entscheidungen ­
  über  Handelsgebräuche  sammelt  und  kodifiziert  sie.  Zwei
Mitglieder  der  Handelskammer  werden  abwechselnd  einen  Monat
mit  der  regelmäßigen  Feststellung  des  landesüblichen  Tagelohnes
beauftragt.  Alle  15  Tage,  einen  Tag  vor  Abgang  der  Paketpost,
werden  die  Sätze  veröffentlicht.  Die  Handelskammer  hat  endlich ­
  schiedsrichterliche  Funktionen.
Vom  Centro  Commercial  zu  unterscheiden  ist  der  Centro
Commercial  de  Importadores  y  Mayoristas.  Letzterer  ist  eine
private  Vereinigung  von  zum  Teil  bedeutenden  Handelsfirmen,
die  im  wesentlichen  den  Platzinteressen  der  Geschäftswelt  von
Montevideo  gewidmet  ist.  Sie  schützt  die  Interessen  ihrer  Mitglieder ­
  bei  Konkursen,  gibt  eine  Vierteljahresrevue  heraus,  hält
einen  Lesesaal,  fördert  den  telegraphischen  Nachrichtendienst  und
unterhält  Beziehungen  mit  Handelskammern  des  Auslandes.
Sie  gibt  Auskunft  an  auswärtige  Firmen  über  die  Marktgängigkeit ­
  von  Waren  und  über  die  besonderen  Anforderungen,  die
etwa  an  Waren  gestellt  werden.

Ecuador.

Handelskammer. ­

Guayaquil.

Aufgaben.

Mitglieder  und
Generalversammlung. ­


In  der  Bepublik  Ecuador  gibt  es  kein  das  Handelskammerwesen ­
  betreffendes  Gesetz.  Die  einzige  in  Ecuador  bestehende,
am  5.  Juni  1889  zu  Guayaquil  begründete  Handelskammer  unterliegt ­
  nur  ihrem  eigenen  Statut  vom  11.  Sept.  1889  und  7.  Mai  1898.
Die  Handelskammer  Guayaquil  soll  den  Behörden  als  beratendes ­
  Organ  dienen.  Sie  soll  sich  zu  allen  Gesetzgebungsplänen
auf  den  Gebieten  des  Handelsrechts  und  des  Zollwesens  äußern,
sowie  zu  allen  Bestimmungen  Stellung  nehmen,  die  das  wirtschaftliche ­
  Leben  berühren.  Sie  gibt  den  Behörden  und  Gerichten
Gutachten  und  Informationen  über  Landwirtschaft,  Schiffahrt
und  Handel.  Ihr  Verwaltungsrat  fungiert  auf  Anruf  als  Schiedsgericht. ­
  Sie  stellt  Handelsgebräuche  fest  und  sammelt  statistische
Nachrichten.
Jeder  selbständige  Kaufmann  oder  Vertreter  eines  kaufmännischen ­
  Geschäfts  von  Guayaquil  kann  Mitglied  der  Handels ­
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.