Full text : Die Handelskammern

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Kommissionen
und  Lokalausschüsse. ­


Bibliothek  und
Bulletin.

Cape  Town
Chamber  of
commerce,
Aufgaben.

Mitglieder.

handelt  es  nach  bestem  Gutdünken  selbständig'  und  legt  der
nächsten  Generalversammlung  Rechenschaft  ab.  Es  besteht  aus
24  unbesoldeten  Mitgliedern,  von  denen  alljährlich  die  Hälfte
auf  zwei  Jahre  von  der  Generalversammlung  in  geheimer  Abstimmung ­
  mit  absoluter  Majorität  gewählt  wird.  Dem  Komitee
dürfen  nicht  mehr  als  sechs  Mitglieder  einer  und  derselben
Nationalität  angehören.  Das  Komitee  tritt  monatlich  mindestens
einmal  zusammen.  Die  Verhandlungen  werden  in  französischer
Sprache  geführt  doch  sind  Dokumente  in  jeder  anderen  Sprache
zugelassen.
In  der  ersten  Komiteesitzung  nach  der  alljährlichen  ordentlichen ­
  Generalversammlung  wählt  das  Komitee  aus  seiner  Mitte
einen  aus  sechs  Personen  bestehenden  Ausschuß  mit  dem  Präsidenten ­
  an  der  Spitze.  Der  Ausschuß  erledigt  die  Korrespondenzen ­
  der  Internationalen  Handelskammer,  besorgt  die  Abfassung,
Drucklegung  und  den  Versand  der  Bulletins  und  aller  sonstigen
Dokumente  und  verwaltet  die  Finanzen.  Der  Ausschuß  ernennt
einen  besoldeten  Sekretär  und  die  sonstigen  Angestellten  und
bestimmt  deren  Gehälter.
Das  Komitee  beschäftigt  sich  mit  allen  Fragen,  welche  den
Handel  und  die  Industrie  in  Aegypten  interessieren.  Es  kann
aus  seiner  Mitte  Kommissionen  zum  Studium  spezieller  Fragen
ernennen  und  nötigenfalls  den  Rat  außenstehender  Personen
einholen.  Es  kann  in  den  wichtigsten  Städten  Aegyptens  Lokalausschüsse ­
  einsetzen.  Die  Mitgliederzahl  und  die  Befugnisse  dieser
Ausschüsse  werden  vom  Komitee  bestimmt.  Ihre  Beschlüsse  binden
das  Komitee  nicht.
Die  Internationale  Handelskammer  unterhält  eine  Bibliothek,
deren  Benutzung  allen  Handelskammermitgliedern  gestattet  ist.
Sic  gibt  ferner  ein  Bulletin  mensuel  de  la  chambre  de  commerce
internationale  heraus,  das  über  die  Verhältnisse  der  Kammer
eingehend  berichtet  und  reichhaltige  statistische  Mitteilungen
macht.

Britisch-Sftdafrika.
Zur  Vertretung  der  Gesamtinteressen  des  Handels  der  Kolonie
Kapland  besteht  in  Kapstadt  die  Cape  Town  Chamber  of  Commerce ­
  (incorporated).  Sie  ist  eine  freie  Vereinigung  und  hat
die  Aufgabe,  den  Handel  durch  Informationen  und  Anregungen,
die  sie  den  Behörden  und  den  Handeltreibenden  gibt,  sowie  durch
die  Feststellung  von  Handelsbräuchen  und  durch  eine  schiedsrichterliche ­
  Tätigkeit  zu  fördern.
Alle  Personen,  Firmen  oder  Handelsgesellschaften,  welche
am  Handel  der  Kolonie  interessiert  sind,  können  Mitglieder  der
Handelskammer  werden.  Sie  müssen  ein  schriftliches  Aufnahme ­
            
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