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auf Vorschlag des Handelsministers vom Präsidenten der Republik
ernannt. 34 Mitglieder werden aus der Zahl der Handelskammerpräsidenten
genommen, die anderen 26 sind Senatoren, Deputierte
oder um Handel und Gewerbe verdiente Personen. Der Handelsminister
ist Vorsitzender; er ernennt für jede Sektion zwei Vizepräsidenten.
Eine Anzahl von Ministerialdirektoren hat Sitz und
beratende Stimme im Conseil. Der Rat wird vom Handelsminister
nach Bedarf zur Abgabe von Gutachten einberufen. Zölle und
Handelsverträge, Handels- und Kolonialgesetzgebung, Schiffahrt
und Hochseefischerei, Auswanderung und Kolonisation sind u. a.
Gegenstand der Beratungen gewesen. Der Conseil ist berechtigt,
Personen außerhalb seines Kreises zu hören und mit Genehmigung
des Ministers Enqueten zu veranstalten. Zur Unterstützung bei
seinen Arbeiten ernennt der Minister einen Sekretär, welcher mit
beratender Stimme an den Sitzungen teilnimmt.
Die Unmöglichkeit, zur Beratung des Ministers den großen
Conseil in anderen als den wichtigsten Pallen zusammenzuberufen,
hat im Jahre 1894 zur Bildung eines kleineren Ausschusses
aus diesem geführt. Die „Commission consultative permanente“
steht ebenfalls unter dem Vorsitz des Handelsministers und besteht
aus den drei Ministerialdirektoren der Zölle, des Außenhandels,
sowie der Konsulate und der Handelsangelegenheiten im
Ministerium des Aeußeren und 22 Mitgliedern, die teils von den
im Conseil superieur vorhandenen Senatoren, Deputierten und
Handelskammerpräsidenten gewählt, zum Teil vom Minister ernannt
sind. Die Kommission wird vom Minister berufen und
verhandelt über die gleichen Fragen, wie in besonders wichtigen
Angelegenheiten der Conseil superieur. Die Sekretäre des Conseil
versehen ihre Dienste auch bei der ständigen Kommission.
Wenn es vielleicht erlaubt ist, den Conseil superieur de
commerce et de l’industrie als eine zentrale Zusammenfassung
der französischen Handelskammern zu betrachten, so wäre es
andererseits falsch, das Comite consultatif des Arts et Manufactures
für eine Zentralstelle der Chambres consultatives des
Arts et Manufactures zu halten, mit denen es nichts zu tun hat.
Es ist im Jahre 1880 dem Handelsministerium zur Prüfung aller
dem Komitee vom Handelsminister vorgelegten, Handel und
Industrie berührenden Fragen beigegeben worden. Ihm werden vorzugsweise
vorgelegt die Fragen der „etablissements insalubres ou
incommodes“, der Erfinderpatente und der Anwendung und Abänderung
von Tarifen und Zollgesetzen und zwar vom technischen
Gesichtspunkt aus. Der Kreis der ihm übertragenen Fragen ist
also wesentlich enger als der dem Conseil vorzulegenden, seine
Tätigkeit aber eine weit intensivere. Allwöchentlich kommt es
einmal zusammen. Die Mitglieder haben Anspruch auf Anwesenheitsgelder.
Dem Komitee gehören an sieben hohe Verwaltungsbeamte,
meist Ministerialdirektoren, und sechzehn andere Mit-Commission
consultative
permanente
Comite consultatif
des
Arts et Manufactures.