Full text : Die Handelskammern

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auf  Vorschlag  des  Handelsministers  vom  Präsidenten  der  Republik
ernannt.  34  Mitglieder  werden  aus  der  Zahl  der  Handelskammerpräsidenten ­
  genommen,  die  anderen  26  sind  Senatoren,  Deputierte
oder  um  Handel  und  Gewerbe  verdiente  Personen.  Der  Handelsminister ­
  ist  Vorsitzender;  er  ernennt  für  jede  Sektion  zwei  Vizepräsidenten. ­
  Eine  Anzahl  von  Ministerialdirektoren  hat  Sitz  und
beratende  Stimme  im  Conseil.  Der  Rat  wird  vom  Handelsminister
nach  Bedarf  zur  Abgabe  von  Gutachten  einberufen.  Zölle  und
Handelsverträge,  Handels-  und  Kolonialgesetzgebung,  Schiffahrt
und  Hochseefischerei,  Auswanderung  und  Kolonisation  sind  u.  a.
Gegenstand  der  Beratungen  gewesen.  Der  Conseil  ist  berechtigt,
Personen  außerhalb  seines  Kreises  zu  hören  und  mit  Genehmigung
des  Ministers  Enqueten  zu  veranstalten.  Zur  Unterstützung  bei
seinen  Arbeiten  ernennt  der  Minister  einen  Sekretär,  welcher  mit
beratender  Stimme  an  den  Sitzungen  teilnimmt.
Die  Unmöglichkeit,  zur  Beratung  des  Ministers  den  großen
Conseil  in  anderen  als  den  wichtigsten  Pallen  zusammenzuberufen, ­
  hat  im  Jahre  1894  zur  Bildung  eines  kleineren  Ausschusses
aus  diesem  geführt.  Die  „Commission  consultative  permanente“
steht  ebenfalls  unter  dem  Vorsitz  des  Handelsministers  und  besteht ­
  aus  den  drei  Ministerialdirektoren  der  Zölle,  des  Außenhandels, ­
  sowie  der  Konsulate  und  der  Handelsangelegenheiten  im
Ministerium  des  Aeußeren  und  22  Mitgliedern,  die  teils  von  den
im  Conseil  superieur  vorhandenen  Senatoren,  Deputierten  und
Handelskammerpräsidenten  gewählt,  zum  Teil  vom  Minister  ernannt ­
  sind.  Die  Kommission  wird  vom  Minister  berufen  und
verhandelt  über  die  gleichen  Fragen,  wie  in  besonders  wichtigen
Angelegenheiten  der  Conseil  superieur.  Die  Sekretäre  des  Conseil
versehen  ihre  Dienste  auch  bei  der  ständigen  Kommission.
Wenn  es  vielleicht  erlaubt  ist,  den  Conseil  superieur  de
commerce  et  de  l’industrie  als  eine  zentrale  Zusammenfassung
der  französischen  Handelskammern  zu  betrachten,  so  wäre  es
andererseits  falsch,  das  Comite  consultatif  des  Arts  et  Manufactures
  für  eine  Zentralstelle  der  Chambres  consultatives  des
Arts  et  Manufactures  zu  halten,  mit  denen  es  nichts  zu  tun  hat.
Es  ist  im  Jahre  1880  dem  Handelsministerium  zur  Prüfung  aller
dem  Komitee  vom  Handelsminister  vorgelegten,  Handel  und
Industrie  berührenden  Fragen  beigegeben  worden.  Ihm  werden  vorzugsweise ­
  vorgelegt  die  Fragen  der  „etablissements  insalubres  ou
incommodes“,  der  Erfinderpatente  und  der  Anwendung  und  Abänderung ­
  von  Tarifen  und  Zollgesetzen  und  zwar  vom  technischen
Gesichtspunkt  aus.  Der  Kreis  der  ihm  übertragenen  Fragen  ist
also  wesentlich  enger  als  der  dem  Conseil  vorzulegenden,  seine
Tätigkeit  aber  eine  weit  intensivere.  Allwöchentlich  kommt  es
einmal  zusammen.  Die  Mitglieder  haben  Anspruch  auf  Anwesenheitsgelder. ­
  Dem  Komitee  gehören  an  sieben  hohe  Verwaltungsbeamte, ­
  meist  Ministerialdirektoren,  und  sechzehn  andere  Mit-Commission


consultative
permanente

Comite  consultatif ­
  des
Arts  et  Manufactures. ­

            
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