Full text : Die Handelskammern

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glieder,  welche  auf  Vorschlag  des  Handelsministers  durch  Dekret
aus  der  Zahl  der  französischen  Staatsräte,  den  Mitgliedern  der
Akademie  der  Wissenschaften,  des  Corps  des  Fonts  et  Chaussees
et  des  Mines  und  aus  Handel  und  Industrie  ernannt  werden.  Ein
Sekretär  wird,  vom  Minister  bestellt.  Während  der  Conseil  ein
mehr  handelspolitischer  und  volkswirtschaftlicher  Beratungskörper ­
  ist,  ist  das  Comite  consultatif  eine  aus  ihren  technischen
Erfahrungen  schöpfende  Arbeitshehörde.

Großbritannien  und  Irland.

Die
englischen
Handelskammern ­
  im
allgiem  einen.

Mitgliedschaft.

Kammerausschuß. ­


Die  Handelskammern  von  Großbritannien  und  Irland  unterscheiden ­
  sich  von  den  meisten  Handelskammern  des  Kontinents
durch  das  Fehlen  aller  durch  Gesetz  vorgeschriebener  Aufgaben
und  Befugnisse.  Sie  sind  völlig  freie  Vereinigungen  von  Kaufleuten ­
  und  Industriellen,  _  welche  in  keinerlei  amtlichen  Beziehungen ­
  zu  den  Staatsbehörden  stehen,  keinerlei  Unterstützungen
vom  Staate  erhalten,  sondern  ihre  Kosten  durch  Beiträge  ihrer
Mitglieder  und  Gebühren  der  von  ihnen  geschaffenen  Anstalten
usw.  decken.  Eine  Handelskammer  hat  das  Hecht,  aber  nicht
die  Pflicht,  sich  als  Korporation  mit  juristischer  Persönlichkeit
ointragen  zu  lassen.  Die  Eigenschaft  als  „Corporation  limited“
erhält  sie  nach  den  gesetzlichen  Bestimmungen,  die  für  alle
Gesellschaften  gelten.
Der  Eintritt  eines  Handels-  und  Gewerbetreibenden  in  die
Handelskammer  ist  vollkommen  freiwillig.  Er  erfolgt  auf  Grund
eines  Eintrittsgesuches  durch  Aufnahmebeschluß  des  Handelskammerausschusses. ­
  Er  verpflichtet  zur  Zahlung  eines  Eintrittsgeldes ­
  und  zur  Leistung  der  Jahresbeiträge.  Mehrmals  im  Jahre
tritt  die  Handelskammer  zu  Generalversammlungen,  zur  Vornahme ­
  von  Wahlen,  zu  Beratungen  und  Beschlußfassungen  zusammen. ­
  Neben  den  Versammlungen  der  ganzen  Kammer  finden
in  manchen  Kammern  Zusammenkünfte  der  Kammermitglieder
gewisser  Branchen  (Trade  Sections)  zur  Beratung  ihrer  Spezialinteressen
  statt.  Diese  Trade  Sections  wählen  einen  Vorsitzenden,
welcher  sie  im  Ausschuß  der  Handelskammer,  deren  Mitglied  er
ohne  weiteres  ist,  vertritt.
Bei  jeder  Kammer  besteht  ein  als  Kammerrat  oder  Kammeramt ­
  (Council  oder  Board)  bezeichneter  Ausschuß.  In  diesen  wählt
die  Generalversammlung  alljährlich,  in  der  Hegel  auf  drei  Jahre,
eine  Anzahl  von  Mitgliedern.  Neben  diesen  gewählten  Mitgliedern
gehören  den  Ausschüssen  ex  officio  der  Lord-Mayor  und  die
members  of  Parliament  des  Kammersitzes  und  andere  von  der
Kammer  hierzu  bestimmte  Personen,  auch  Vertreter  von  Vereinen
an.  Der  Ausschuß  hat  die  Aufgabe,  unter  der  Aufsicht  und
            
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