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Verviers.
Gent.
F6 d6ration
des
associations.
Ministerium
für Handel und
Industrie.
allen Fragen des wirtschaftlichen Lehens befaßt, z. B. dem
Eisenbahnwesen, dem Zollwesen und der Statistik. Insbesondere
hat es viel für Verbesserungen des Hafens von Antwerpen getan.
Die Handelskammer zu Verviers, welche 1902 über 300 Mit
glieder hatte, besitzt kein Zentralkomitee. Sie hält alljährlich
eine größere Anzahl von Kammerversammlungen ab (1901 zehn)
und wird von einem aus einem Präsidenten und einem Vize
präsidenten bestehenden Bureau verwaltet. Zur Vertretung be
stimmter Interessenkreise bestehen sechs Sektionen, deren Bureaus
von Zeit zu Zeit der Handelskammer Berichte erstatten.
Der in Gent bestehende Cercle commercial et industriel
ist ein Klub, dessen Mitglieder zur täglichen Unterhaltung in
den Klubräumen Zusammenkommen, allmonatlich aber einmal sich
zur Beratung ihrer Berufsinteressen versammeln.
Unter Wahrung ihrer vollen Handlungsfreiheit haben sich
die wichtigsten belgischen Handelsvertretungen zu einer Fede
ration des associations commerciales et industrielles vereinigt,
welche 33 Mitglieder zählt. Sie hat vdie Aufgabe, alle Fragen
welche Handel und Industrie zurzeit beschäftigen, zu beraten und
im Interesse von Handel und Industrie lösen zu helfen. Jede
politische Tätigkeit ist für sie ausgeschlossen. Mitglieder können
nur belgische Handels- und Gewerbeverein© werden, welche seit
einem Jahre bestehen und lediglich die Förderung allgemeiner
Interessen zum Ziel haben. Der Aufnahme geht eine Ballotage
voraus, bei welcher die Majorität aller oder zwei Drittel der an
wesenden Mitglieder für die Aufnahme stimmen müssen. Alle
Jahre muß mindestens eine Generalversammlung abgehalten
werden; tatsächlich werden mehrere Versammlungen einberufen.
Die Leitung der Föderation obliegt dem Generalkomitee, das aus
dem Präsidenten der Vereinigung und 66 Mitgliedern, den Ver
tretern der angeschlossenen Körperschaften (fast immer der Prä
sident und der Sekretär), besteht und seine Sitzungen in der Hegel
in Brüssel abhält. Hier besitzt die Föderation auch ihr stän
diges Bureau. Die Kosten der Vereinigung werden von den Mit
gliedskörperschaften zu gleichen Teilen getragen.
Rußland und Finnland.
Seit dem Herbste 1905 besteht in Rußland ein besonderes
Ministerium für Handel und Industrie, das in seinen Abteilungen
(entsprechend den Departements der anderen Ministerien) für
Handel und Industrie deren sämtliche Angelegenheiten leitet;
außerdem bestehen bei diesem Ministerium noch eine beson
dere Abteilung für Angelegenheiten der Handelsschiffahrt und
Handelshäfen und eine Lehrabteilung zur Leitung der An-