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Die Betriebsbuchführung.
Die Monatsbilanz.
Da man, wie bereits erwähnt, die Selbstkosten jedes Postens zu
Tabellenpreisen im Expeditionsbuch (Form. 84) berechnet, so erfährt
man durch Addition der einzelnen Posten die monatlichen Selbstkosten
der gesamten Lieferungen. Nachdem man die Gewichte und Selbstkosten
für alle Kunden und eigenen Betriebe zusammengestellt hat, muß
natürlich berücksichtigt werden, daß diese Selbstkosten Grundpreisselbstkosten
darstellen. Stellen sich die effektiven Preise niedriger, z. B. anstatt
Jü. 8,50 nur auf Jli 7,46 pro hundert Kilo, so muß diese Differenz, sowie
auch die Differenz für die prozentual berechneten Hilfsmaterialien und
Hilfslöhne von den Grundpreisselbstkosten in Abzug gebracht werden,
wobei angenommen wird, daß diese Unterschiede jeden Posten gleichmäßig
berühren. In dem Seite 120 (Selbstkostenberechnung) angeführten Beispiel
wurden die Gesamtselbstkosten mit Jt 119 985,25 nachgewiesen. Ergibt
nun die Zusammenstellung der Grundpreisselbstkosten (Tabellenselbstkosten)
einen Betrag von dt 125 672,15, so hat man die Differenz von
dt 5686,90 = 4,5 % von den einzelnen Beträgen gleichmäßig in Abzug
zu bringen.
Den nunmehr ermittelten tatsächlichen Selbstkosten stellt man die
erlösten Beträge laut der ausgeschriebenen Fakturen gegenüber und ermittelt
auf diese Weise den Gewinn, der aus den Lieferungen an die einzelnen
Kunden erzielt wurde. Bei den Lieferungen an eigene Betriebe kann natürlich
kein Gewinn bleiben, da diesen der Guß zu Selbstkosten berechnet wird.
Die Differenz zwischen Grundpreisselbstkosten und tatsächlichen Selbstkosten
wird am Jahresschluß zurückgebucht, nachdem durch die Jahresselbstkostenberechnung
der durchschnittliche Eisenpreis ermittelt worden
ist. Ferner wird am Jahresschluß festgestellt, ob die in den Tabellenpreisen
enthaltenen und weiter verrechneten Betriebsunkosten zu hoch oder zu
niedrig bemessen worden sind. Etwaige Differenzen werden alsdann in
derselben Weise, wie die Differenzen für die Eisenpreise berücksichtigt.
Abteilung XI. Betriebswerkstätten.
In den Betriebswerkstätten findet eine Fabrikation irgend eines Verkaufsartikels
nur äußerst selten statt. Diese Werkstätten umfassen vielmehr
jene Arbeiter, welche die fortlaufend vorkommenden Reparaturen
an Gebäuden, Kränen, Motoren, elektrischen Leitungen und Lampen ausführen,
ferner solche, die mit Reinigungsarbeiten, Transporten u. dgl. beschäftigt
werden. Außer diesen zählen noch die Zimmerleute, Sattler,
Kutscher, Nachtwächter zu dieser Abteilung. Um der Kraftzentrale einen
Lohnbeamten zu ersparen und weil einige in der Kraftzentrale beschäftigte
Arbeiter zeitweise noch für andere Abteilungen beschäftigt werden, werden
auch die Maschinisten und Heizer zu den Arbeitern der Betriebswerkstätten
gerechnet, deren auf die Kraftzentrale entfallende Löhne dieser belastet
werden.