Full text : Fabrikorganisation, Fabrikbuchführung und Selbstkostenberechnung der Firma Ludw. Loewe & Co. Actiengesellschaft, Berlin

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Das  Lehrlingswesen.

1.  Jahr  (Klasse  III).
Zirkelzeichnen;  Aufzeichnung  viel  gebrauchter  Kurven;  Ellipse,  Parabel,
Hyperbel,  Evolvente,  Zykloiden,  Schraubenlinien;  Körperzeichnen.
2.  Jahr  (Klasse  II).
Körperzeichnen;  Aufnahme  nach  Modell;  Perspektivische  Darstellungen.
3.  Jahr  (Klasse  I).
Aufnahme  nach  Modell;  Entwurf  von  Bohr-  und  Reibwerkzeugen;  Spann-  und
Bohrvorrichtungen  für  Maschinenteile  mit  den  zugehörigen  Werkzeugen.
Anmerkung.
Oktober  1906  wurde  versuchsweise  aus  solchen  Schülern,  die  nach  erfolgreicher
Absolvierung  des  Pensums  der  I.  Klasse  ihre  Lehrzeit  noch  nicht  beendet  haben,
eine  Klasse  Ia.  gebildet,  die  je  eine  Wochenstunde  Geometrie  und  Algebra  erhält,
sonst  jedoch  mit  Klasse  I  gemeinsam  unterrichtet  wird.
Als  Lehrstoff  für  den  selbständigen  Mathematikunterricht  ist  neben  Wiederholungen ­
  und  Erweiterungen  des  früheren  Pensums  in  Aussicht  genommen:
Geometrie:
Trigonometrie  der  Ebene,  Stereometrie.
Algebra:
Logarithmenrechnung,  eventuell  Übungen  im  Gebrauch  des  Rechenstabes.

Kaufmännische  Lehrlinge.
Die  Firma  nimmt  für  ihre  mit  der  Fabrik  in  der  Huttenstraße  verbundenen ­
  kaufmännischen  Bureaus  junge  Leute  in  die  Lehre,  um  sie  in  den
dort  vorkommenden  kaufmännischen  Arbeiten  unterweisen  zu  lassen.
Für  die  Aufnahme  und  die  Ausbildung  dieser  Lehrlinge  und  Volontäre
sind  folgende  Grundsätze  festgelegt;
1.  Die  Firma  nimmt  junge  Leute  im  Alter  von  14  bis  20  Jahren  an,  um  sie  als
kaufmännische  Lehrlinge  auszubilden.  Dieselben  müssen  die  Berechtigung  zum  einjährig-freiwilligen ­
  Dienst  haben.  Die  Einstellung  der  Lehrlinge  erfolgt  zum  1.  April
oder  1.  Oktober.
2.  Die  Lehrzeit  dauert  3  Jahre.  Ein  Jahr  wird  nur  dann  als  volles  Lehrjahr
behandelt,  wenn  der  Lehrling  wenigstens  270  Tage  im  Jahre  gearbeitet  hat.  Die  ersten
3  Monate  gelten  als  Probezeit,  während  welcher  jeder  Teil  vom  Lehrvertrag  zurücktreten ­
  kann.
3.  Die  Lehrlinge  sind  verpflichtet,  Mitglieder  der  Betriebskrankenkasse  zu
werden.
4.  Die  Firma*  gewährt  dem  Lehrling
im  ersten  Jahre  Jl/L  20.—  monatliches  Gehalt,
,,  zweiten  ,,  ,,  40.—  ,,  ,,
„  dritten  „  ,,  60.—  ,,  ,,
sobald  und  solange  seine  Leistungen  befriedigen.
5.  Die  Lehrlinge  werden  in  folgenden  Abteilungen  unterwiesen:
a)  Lohnbureau  Maschinenbau  (Allgemeiner  oder  Spezialmaschinenbau ­
  3  Monate.
Aufstellung  der  Arbeitslöhne,
Statistik  der  Betriebsunkosten,
Nachweis  der  Selbstkosten.
b)  Lohnbureau  Werkzeugbau  3  Monate.
Aufstellung  der  Arbeitslöhne,
Statistik  der  Betriebsunkosten,
Nachweis  der  Selbstkosten.
            
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