Full text : Fabrikorganisation, Fabrikbuchführung und Selbstkostenberechnung der Firma Ludw. Loewe & Co. Actiengesellschaft, Berlin

Kaufmännische  Lehrlinge.

219

c)  Stahllager  und  Schmiede  2  Monate.
Führung  der  Lagerbücher,
V  erbrauchsstatistik,
Aufstellung  der  Arbeitslöhne  und  Betriebsunkosten  für  Schmiede,
Härterei,  Glüherei  und  Einsetzerei,
Selbstkosten  der  Schmiedestücke.
d)  Gießerei  4  Monate.
Führung  der  Lagerbücher,
Verbrauchsstatistik,
Aufstellung  der  Arbeitslöhne,
Statistik  der  Betriebsunkosten,
Berechnung  der  Selbstkosten,
Aufstellung  der  Monatsbilanzen.
e)  Materialienlager  3  Monate.
Führung  der  Lagerbücher,
Statistik  über  Ein-  und  Ausgänge,
Materialbestellungen,
Kontrolle  der  Liefertermine,
Warenkenntnis.
f)  Werkzeuglager  4  Monate.
Führung  der  Lagerbücher,
Statistik  der  Ein-  und  Ausgänge,
Kenntnis  des  Expeditionswesens,  für  ein-  und  ausgehende  Waren,

W  arenkenntnis.
g)  Expedition  für  Frachtgüter  4  Monate.
h)  Arbeiterbureau  und  Krankenkasse  2  Monate.

Annahme  und  Entlassung  der  Arbeiter,
Arbeiterstatistik,
Arbeiterversicherung.

i)  Korrespondenzbureau  5  Monate.
Korrespondenz  mit  Lieferanten,  Kunden  und  Vertretern,  Expedition ­
  der  Postsendungen.
k)  Betriebs-  und  Geschäftsbuchführung,  Fabrikkasse  6  Monate.

Abrechnung  der  Werkstätten  untereinander,
Revision  der  Lieferantenrechnungen,
W  areneingangsbuch,
Ausstellung  der  Fakturen,
Provisionsabrechnung,
Lohnzahlung,
Kassabuch,
Memorial,  Konto-Korrent-Konto.
6.  Die  Lehrlinge  haben  keinen  Anspruch  darauf,  die  verschiedenen  Abteilungen
durchweg  und  in  der  vorstehenden  Reihenfolge  durchzumachen,  vielmehr  wird  die
Reihenfolge  durch  die  Geschäftsleitung  bestimmt;  die  für  die  einzelnen  Abteilungen
angegebenen  Zeiten  sind  nur  annähernd  maßgebend.
7.  Die  Lehrlinge  werden  bei  ihrer  Einstellung  einem  Herrn  unterstellt,  der  dafür
sorgt,  daß  sie  die  verschiedenen  Abteilungen  in  angemessener  Reihenfolge  durchmachen. ­
  Alle  Wünsche  und  Beschwerden  haben  die  Lehrlinge  bei  diesem  Herrn  anzubringen. ­

8.  Die  kaufmännischen  Lehrlinge  sind  berechtigt,  an  dem  Unterrichte  der  für
die  gewerblichen  Lehrlinge  eingerichteten  Fortbildungsschule  in  folgenden  Fächern
teilzunehmen:
Buchführung,  Materialienkunde,  Bürgerkunde,  Handelsrecht,  Wechselrecht.
Hat  sich  ein  Lehrling  für  die  Teilnahme  entschlossen,  so  ist  er  verpflichtet,  den  betr.
Kursus  während  eines  halben  Schuljahres  zu  besuchen.
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.