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Das Lehrlingswesen.
1. Jahr (Klasse III).
Zirkelzeichnen; Aufzeichnung viel gebrauchter Kurven; Ellipse, Parabel,
Hyperbel, Evolvente, Zykloiden, Schraubenlinien; Körperzeichnen.
2. Jahr (Klasse II).
Körperzeichnen; Aufnahme nach Modell; Perspektivische Darstellungen.
3. Jahr (Klasse I).
Aufnahme nach Modell; Entwurf von Bohr- und Reibwerkzeugen; Spann- und
Bohrvorrichtungen für Maschinenteile mit den zugehörigen Werkzeugen.
Anmerkung.
Oktober 1906 wurde versuchsweise aus solchen Schülern, die nach erfolgreicher
Absolvierung des Pensums der I. Klasse ihre Lehrzeit noch nicht beendet haben,
eine Klasse Ia. gebildet, die je eine Wochenstunde Geometrie und Algebra erhält,
sonst jedoch mit Klasse I gemeinsam unterrichtet wird.
Als Lehrstoff für den selbständigen Mathematikunterricht ist neben Wieder
holungen und Erweiterungen des früheren Pensums in Aussicht genommen:
Geometrie:
Trigonometrie der Ebene, Stereometrie.
Algebra:
Logarithmenrechnung, eventuell Übungen im Gebrauch des Rechenstabes.
Kaufmännische Lehrlinge.
Die Firma nimmt für ihre mit der Fabrik in der Huttenstraße verbun
denen kaufmännischen Bureaus junge Leute in die Lehre, um sie in den
dort vorkommenden kaufmännischen Arbeiten unterweisen zu lassen.
Für die Aufnahme und die Ausbildung dieser Lehrlinge und Volontäre
sind folgende Grundsätze festgelegt;
1. Die Firma nimmt junge Leute im Alter von 14 bis 20 Jahren an, um sie als
kaufmännische Lehrlinge auszubilden. Dieselben müssen die Berechtigung zum ein
jährig-freiwilligen Dienst haben. Die Einstellung der Lehrlinge erfolgt zum 1. April
oder 1. Oktober.
2. Die Lehrzeit dauert 3 Jahre. Ein Jahr wird nur dann als volles Lehrjahr
behandelt, wenn der Lehrling wenigstens 270 Tage im Jahre gearbeitet hat. Die ersten
3 Monate gelten als Probezeit, während welcher jeder Teil vom Lehrvertrag zurück
treten kann.
3. Die Lehrlinge sind verpflichtet, Mitglieder der Betriebskrankenkasse zu
werden.
4. Die Firma* gewährt dem Lehrling
im ersten Jahre Jl/L 20.— monatliches Gehalt,
,, zweiten ,, ,, 40.— ,, ,,
„ dritten „ ,, 60.— ,, ,,
sobald und solange seine Leistungen befriedigen.
5. Die Lehrlinge werden in folgenden Abteilungen unterwiesen:
a) Lohnbureau Maschinenbau (Allgemeiner oder Spezialmaschinen
bau 3 Monate.
Aufstellung der Arbeitslöhne,
Statistik der Betriebsunkosten,
Nachweis der Selbstkosten.
b) Lohnbureau Werkzeugbau 3 Monate.
Aufstellung der Arbeitslöhne,
Statistik der Betriebsunkosten,
Nachweis der Selbstkosten.