Full text: Fabrikorganisation, Fabrikbuchführung und Selbstkostenberechnung der Firma Ludw. Loewe & Co. Actiengesellschaft, Berlin

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Das Lehrlingswesen. 
1. Jahr (Klasse III). 
Zirkelzeichnen; Aufzeichnung viel gebrauchter Kurven; Ellipse, Parabel, 
Hyperbel, Evolvente, Zykloiden, Schraubenlinien; Körperzeichnen. 
2. Jahr (Klasse II). 
Körperzeichnen; Aufnahme nach Modell; Perspektivische Darstellungen. 
3. Jahr (Klasse I). 
Aufnahme nach Modell; Entwurf von Bohr- und Reibwerkzeugen; Spann- und 
Bohrvorrichtungen für Maschinenteile mit den zugehörigen Werkzeugen. 
Anmerkung. 
Oktober 1906 wurde versuchsweise aus solchen Schülern, die nach erfolgreicher 
Absolvierung des Pensums der I. Klasse ihre Lehrzeit noch nicht beendet haben, 
eine Klasse Ia. gebildet, die je eine Wochenstunde Geometrie und Algebra erhält, 
sonst jedoch mit Klasse I gemeinsam unterrichtet wird. 
Als Lehrstoff für den selbständigen Mathematikunterricht ist neben Wieder 
holungen und Erweiterungen des früheren Pensums in Aussicht genommen: 
Geometrie: 
Trigonometrie der Ebene, Stereometrie. 
Algebra: 
Logarithmenrechnung, eventuell Übungen im Gebrauch des Rechenstabes. 
Kaufmännische Lehrlinge. 
Die Firma nimmt für ihre mit der Fabrik in der Huttenstraße verbun 
denen kaufmännischen Bureaus junge Leute in die Lehre, um sie in den 
dort vorkommenden kaufmännischen Arbeiten unterweisen zu lassen. 
Für die Aufnahme und die Ausbildung dieser Lehrlinge und Volontäre 
sind folgende Grundsätze festgelegt; 
1. Die Firma nimmt junge Leute im Alter von 14 bis 20 Jahren an, um sie als 
kaufmännische Lehrlinge auszubilden. Dieselben müssen die Berechtigung zum ein 
jährig-freiwilligen Dienst haben. Die Einstellung der Lehrlinge erfolgt zum 1. April 
oder 1. Oktober. 
2. Die Lehrzeit dauert 3 Jahre. Ein Jahr wird nur dann als volles Lehrjahr 
behandelt, wenn der Lehrling wenigstens 270 Tage im Jahre gearbeitet hat. Die ersten 
3 Monate gelten als Probezeit, während welcher jeder Teil vom Lehrvertrag zurück 
treten kann. 
3. Die Lehrlinge sind verpflichtet, Mitglieder der Betriebskrankenkasse zu 
werden. 
4. Die Firma* gewährt dem Lehrling 
im ersten Jahre Jl/L 20.— monatliches Gehalt, 
,, zweiten ,, ,, 40.— ,, ,, 
„ dritten „ ,, 60.— ,, ,, 
sobald und solange seine Leistungen befriedigen. 
5. Die Lehrlinge werden in folgenden Abteilungen unterwiesen: 
a) Lohnbureau Maschinenbau (Allgemeiner oder Spezialmaschinen 
bau 3 Monate. 
Aufstellung der Arbeitslöhne, 
Statistik der Betriebsunkosten, 
Nachweis der Selbstkosten. 
b) Lohnbureau Werkzeugbau 3 Monate. 
Aufstellung der Arbeitslöhne, 
Statistik der Betriebsunkosten, 
Nachweis der Selbstkosten.
	        
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